1.483 Anwälte für Produkthaftungsgesetz

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Profil-Bild Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi
sehr gut
Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi
Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi, Palmaille 52, 22767 Hamburg 6717.3439191292 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Medizinrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Produkthaftungsgesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi
aus 200 Bewertungen Herr Hont Péter Hetényi hat uns sehr fachlich, kompetent und Faire von preis her beraten! Wir waren gestern zur … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Reis
Rechtsanwalt Ulrich Reis
Kanzlei Ulrich Reis, Reutherstr. 3, 53773 Hennef (Sieg) 6702.1138156873 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsgesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich Reis gerne zur Verfügung
(13.09.2020) Angenehme kollegiale und kompetente Zusammenarbeit. Herzlichen Dank!
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Dimsic
Dimsic Rechtsanwälte | Fachanwälte | Strafverteidiger, Am Hackenbruch 19, 40231 Düsseldorf 6653.4519432855 km
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Benjamin Dimsic bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsgesetz
(13.03.2024) Ich habe diesem Anwalt vertraut allerdings wurde ich enttäuscht. Der Herr hatte keine Zeit sich meinem Fall zu widmen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Kahle
Kanzlei Kahle, Hindenburgstr. 2-4, 30175 Hannover 6768.7266274002 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Doris Kahle - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Produkthaftungsgesetz
aus 9 Bewertungen Sehr nett, geduldig und resulut, aber auch ehrlich wenn es nicht so gut aussieht (27.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Husni Celik
sehr gut
Rechtsanwalt Husni Celik
Kanzlei Celik, Rheinstr. 21, 64283 Darmstadt 6837.085229346 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsgesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Husni Celik
aus 42 Bewertungen Wir sind froh einen so menschlichen u.kompetenten Anwalt gefunden zu haben wie Herrn Celik. Wir fühlen uns … (21.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin ( im türkischen Recht) Firdevs Uzun
sehr gut
Kanzlei Uzun, Heinrich-Straße 11, 60327 Frankfurt am Main 6824.5165144021 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin ( im türkischen Recht) Firdevs Uzun hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsgesetz
aus 45 Bewertungen Frau Uzun ist sehr kompetent und hat mich in meiner Angelegenheit sehr gut beraten und alles zur vollsten … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Dissmann
sehr gut
Rechtsanwältin Christina Dissmann
Kanzlei Dissmann, Brölstr. 65, 51545 Waldbröl 6718.6041173341 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsgesetz bietet Frau Rechtsanwältin Christina Dissmann
aus 20 Bewertungen Die Anwältin hat mich an einen Kollegen verwiesen, dessen Fachgebiet zu meinem Anliegen passt. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Meike Steiner
sehr gut
Kanzlei Meike Steiner, Bölschestr. 27, 12587 Berlin 6991.7159610748 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Juristische Fragen im Bereich Produkthaftungsgesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Meike Steiner
aus 55 Bewertungen Meldung noch am selben Tag (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Frubrich
Rechtsanwältin Christine Frubrich
Hast & Dr. Maus Rechtsanwälte, Münsterstr. 9, 59065 Hamm 6688.3413097338 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsgesetz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christine Frubrich
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Waßelewsky
Rechtsanwalt Dirk Waßelewsky
Bergmann, Jaekel, Waßelewsky, Marburger 16, 10789 Berlin 6972.0242967823 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Produkthaftungsgesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Waßelewsky
(05.06.2021) Sehr gute Vetretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Leber
Rechtsanwalt Alexander Leber
Bulex Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ammannstraße 6, 86167 Augsburg 7062.8656304034 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Leber vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsgesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Lehnhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Lehnhardt
Klein-Ilbeck & Lehnhardt - Anwaltskanzlei, Josef-Ludwig-Str. 1, 65549 Limburg an der Lahn 6772.593280367 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsgesetz bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Lehnhardt
aus 43 Bewertungen Schneller persönlicher Gesprächstermin! Fühlte mich immer gut aufgehoben und vertreten. Meine Schadensersatzansprüche … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Weber
Kanzlei Neukam und Weber, Hersbrucker Str. 60, 91207 Lauf an der Pegnitz 7021.1673508863 km
"Die Aufgabe eines Anwalts besteht nicht nur darin, Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen." - Robert H. Jackson
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Produkthaftungsgesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jens Weber
aus 47 Bewertungen Nach einem Totalschaden am eigenen Pkw durch ein Fremdfahrzeug wendeten wir uns an die Anwaltskanzlei Jens Weber. Wir … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sandro Baratti
Rechtsanwalt Sandro Baratti
Rechtsanwälte am Hochrhein, Karl-Fürstenberg-Strasse 6-8, 79618 Rheinfelden (Baden) 6909.7374010908 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sandro Baratti ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsgesetz gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Wurde von Herr Baratti äußerst kompetent zu meinem Fall beraten! Vielen Dank! (31.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Lee
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Lee
Rechtsanwalt Frank Lee, Bismarckstraße 61, 45128 Essen 6651.8978499563 km
Lösungsorientierte Rechtsdienstleistung ohne unnötigen Schnickschnack und Blabla. Direkt und ehrlich im Umgang mit meinen Mandanten.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Lee bietet im Bereich Produkthaftungsgesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 187 Bewertungen Herr Lee hat die Ansprüche für unser Unternehmen im gerichtlichen Verfahren vollständig durchgesetzt. Seine fachliche … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Bernhard Eigner
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Eigner
Kanzlei Bernhard Eigner, Wipplingerstr. 13/1/5, 1010 Wien, Österreich 7411.9803412845 km
Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Bernhard Eigner ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Produkthaftungsgesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Kia Noghrekar
sehr gut
Rechtsanwalt Kia Noghrekar
Anwaltsbüro Kia Noghrekar, Rhodiusstraße 37, 51065 Köln 6677.0518023863 km
"Hindernisse und Schwierigkeiten sind Stufen, auf denen wir in die Höhe steigen." (F. Nietzsche)
Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Kia Noghrekar ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsgesetz
aus 20 Bewertungen Ich kann Herrn Rechtsanwalt Noghrekar Zu 100 % weiterempfehlen. Er vertritt mich aktuell in einer Angelegenheit mit … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Christian Meisl
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Christian Meisl
Dr. Meisl RECHTSANWÄLTE, Dr.-Leo-Ritter-Straße 2, 93049 Regensburg 7097.6885715825 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsgesetz bietet Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Christian Meisl
Profil-Bild Rechtsanwalt Jakob Ramsauer
sehr gut
Rechtsanwalt Jakob Ramsauer
LEGALIS. Anwälte, Alter Postplatz 15, 88400 Biberach an der Riß 7008.1746369151 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsgesetz bietet Herr Rechtsanwalt Jakob Ramsauer
aus 29 Bewertungen Herr Ramsauer Sie sind einfach SPITZE!!! TOP ANWALT!!! BEI IHNEN FÜHLT MAN SICH wohl, sie hören zu & vor Gericht … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus H. Kohake
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus H. Kohake
Dr. Sandhaus Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Konrad-Adenauer-Ring 24, 49074 Osnabrück 6672.8945749123 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsgesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Klaus H. Kohake
aus 10 Bewertungen Der Anwalt hat sich sofort um alle Dinge gekümmert. Und auch über den Ablauf und meine Rechte und Pflichten … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer
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Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer
Kanzlei Freihöfer - Ihr Patientenanwalt, Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf 6651.1617576641 km
Ihr Patientenanwalt für Arzthaftung und Behandlungsfehler
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer bietet im Bereich Produkthaftungsgesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 24 Bewertungen Aufgrund der schlechten Erfahrung mit dem Zahnarzt bin ich zu mehreren Anwälten gegangen für eine Erstmeinung/Beratung … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Aden
Kanzlei Max Aden, Dingelstedtwall 42, 31737 Rinteln 6739.0045842968 km
Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsgesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Max Aden
Profil-Bild Rechtsanwalt Łukasz Kuniewski LL.M.
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Rechtsanwalt Łukasz Kuniewski LL.M.
Kanzlei Rechstanwalt in Polen Łukasz Kuniewski, LL.M., ul. Piotrkowska 132, 90-062 Lodz, Polen 7366.798566464 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Łukasz Kuniewski LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Produkthaftungsgesetz
aus 10 Bewertungen Schnelle Hilfe bei einer dringenden Rechtsfrage. Vielen Dank (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Folko Terhaag
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Kanzlei Jan Folko Terhaag, Aachener Str. 60-62, 50674 Köln 6673.6755428325 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Folko Terhaag hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsgesetz
aus 13 Bewertungen Herr Terhaag hat mir bei meiner Zivilrechtsangelegenheit sehr zuvokommend geholfen und die Rechtslage dargestelllt. … (27.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsgesetz

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftungsgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Überblick

Als Produkthaftung bezeichnet man die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden. In diesen Fällen können die Ansprüche der Verbraucher direkt gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden. Eine solche Haftungsregelung ist notwendig, weil es zwischen Verbraucher und Hersteller keine direkten vertraglichen Beziehungen gibt. Daher scheidet die vertragliche Sachmängelhaftung für Schäden, die Endabnehmern einer Ware durch die mangelhafte Sicherheit des verwendeten Produkts entstehen, aus und die Anwendung eines deliktischen Schadensersatzanspruches erfordert grundsätzlich ein Verschulden des Inanspruchgenommenen.

Geschichte

Im Sommer 1968 begann die EG-Kommission mit ersten Vorarbeiten zur Vereinheitlichung der innergemeinschaftlichen Regelungen zur Produkthaftpflicht. Diese wurden jedoch 1970 wegen der Verhandlungen zur ersten Erweiterung der Gemeinschaft unterbrochen und wurden im Sommer 1973 erneut aufgenommen. Im August 1974 wurde der erste Vorentwurf vorgelegt, der zweite folgte im Juli 1975. Am 9. September 1976 wurde dieser Vorschlag dem Rat vorgelegt, traf aber auf vielfältige Kritik. Auf die notwendigen Stellungnahmen vom EG-Wirtschafts- und Sozialausschuss und Europäischen Parlament wartete man drei Jahre. Ein neuer Vorschlag wurde 1979 vorgelegt. Am 23. Mai 1980 forderte der Rat die Kommission auf, diesen zurückzuziehen und erst am 25. Juli 1984 wurde ein Konsens verabschiedet. Für die Mitgliedsländer der Europäischen Union wurden durch die europäische Produkthaftungsrichtlinie 85/374 und die sie ergänzende Richtlinie 1999/34 Mindestinhalte festgelegt, die in bestehende nationale Vorschriften zur Produkthaftung eingearbeitet wurden bzw. für deren Umsetzung ein neues Produkthaftungsgesetz geschaffen wurde. In Artikel 19 I der europäischen Produkthaftungsrichtlinie 85/374 war als Frist für die Umsetzung in nationales Recht ein Zeitrahmen von drei Jahren ab Bekanntgabe festgesetzt worden. Die erforderliche Bekanntgabe fand am 30. Juli 1985 statt. Aber erst mit über einem Jahr Verspätung wurde am 19. Dezember 1989 das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) verkündet und dadurch eine Angleichung der europäischen Normen erreicht.

Neben der Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt die Haftung auf Grund anderer Vorschriften, gem. § 15 II ProdHaftG, unberührt. Das bedeutet, dass die auf Grundlage der Deliktshaftung entwickelte Produkthaftung weiterhin zur Anwendung kommt. Daneben gibt es weiterhin besondere Produkthaftungsgrundlagen. Diese sind z.B. im Arzneimittelgesetz und im Gentechnikgesetz geregelt.

Kernvorschrift des Produkthaftungsgesetzes ist § 1 I 1 ProdHaftG: Wird durch den Fehler eines Produktes jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produktes verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Um eine Haftung des Herstellers zu erreichen, müssten zunächst alle Haftungsvoraussetzungen vorliegen. Dazu gehören:

Rechtsgutverletzung

Der Hersteller haftet im Rahmen des ProdHaftG für solche Schäden, die bei der Benutzung seiner Produkte an entstehen. Dies gilt insbesondere gilt für:

  • Tod
  • Körperverletzung
  • Gesundheitsverletzung
  • Sachschäden

Für Sachschäden gilt die Haftung jedoch nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt selbst beschädigt wurde und diese andere Sache für den privaten Ge- und Verbrauch bestimmt war. Nicht von dieser Haftung erfasst sind z.B. Entwicklungsschäden.

Produktfehler

Unter einem Produkt i. S. d. § 2 ProdHaftG versteht man jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, z.B. industrielle wie nicht industrielle Erzeugnisse, Massenware ebenso wie Spezialanfertigungen und Elektrizität. Diese ausdrückliche Erwähnung der Elektrizität war notwendig, da diese im deutschen Recht nicht als bewegliche Sache gilt. Diese Ausdifferenzierung auch von Teilen einer anderen Sache ermöglicht es, den Hersteller eines Einzelteils oder eines wesentlichen Bestandteils einer anderen Sache in Anspruch zu nehmen.

Zusätzlich muss nach § 1 I 1 ProdHaftG ein Fehler des Produkts vorgelegen haben. Das ist dann der Fall, wenn das Produkt zu dem Zeitpunkt, in dem es in den Verkehr gebracht wurde, nicht die von der Allgemeinheit erwartete und erforderliche Sicherheit bietet, die jeder Verbraucher nach dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Stand der Technik und bei einem üblichen Gebrauch von einem Produkt berechtigterweise erwarten darf. Das Produkt wird jedoch nicht allein deswegen fehlerhaft, weil später ein verbessertes Produkt auf den Markt gebracht wird. Zu solchen vom Fehlerbegriff des ProdHaftG umfassten Fehlern gehören:

  • Fabrikationsfehler
  • Instruktionsfehler
  • Konstruktionsfehler

Nicht dazu gehören jedoch Produktbeobachtungsfehler.

Haftungsausschluss

Gem. § 1 II Nr. 1 ProdHaftG ist die Haftung des Produzenten für den Fall ausgeschlossen, wenn er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat. Unter Inverkehrbringen versteht man jedes Überlassen an andere. Ein Inverkehrbringen kommt dann nicht in Betracht, wenn das Produkt gestohlen wurde, unterschlagen wurde oder es beim Transport verloren und von einem anderen gefunden wurde. In diesen Fällen greift eine Haftung nach dem ProdHaftG somit nicht. Wird das Produkt zum Zwecke der Erprobung oder Prüfung an andere übergeben gilt es ebenfalls nicht als in Verkehr gebracht.

Nach § 14 ProdHaftG darf die Ersatzpflicht des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz im Voraus weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig. Außerdem haftet der Hersteller auch dann nicht, wenn das Produkt gemäß § 1 II Nr. 3 ProdHaftG nicht für den Verkauf oder eine Art des Vertriebs mit wirtschaftlichen Zweck hergestellt und nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben wurde.

Haftungsadressaten

Nach § 4 ProdHaftG unterliegen der Produkthaftung folgende Haftungsadressaten:

  • alle Hersteller, also diejenigen, die das Produkt oder Teile des Produkts hergestellt haben
  • der sog. Quasi-Hersteller, d.h. derjenige, der auf einem von einem anderen Unternehmer hergestellten Produkt seine Marke oder sein Warenzeichen o.ä. anbringt und das Produkt dadurch als sein Produkt erscheinen lässt
  • der Importeur, der das Produkt in ein EU-Mitgliedsland bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum einführt
  • der Lieferant des Produkts, wenn der Hersteller nicht festgestellt werden kann
  • die Tochtergesellschaft des Herstellers, wenn diese so eng mit dem Hersteller verbunden ist, dass sie als Glied einer Vertriebskette anzusehen ist

Diese Differenzierung ist notwendig, da verschiedene Arten des Herstellers unterschieden werden müssen und sich auch andere Personen als der Hersteller i.e.S. wie oder als Hersteller einer Sache behandeln lassen müssen.

Sollte es im Rahmen der Produktionskette dazu kommen, dass mehrere Personen für einen Schaden ersatzpflichtig sind, haften sie gem. § 5 S.1 ProdHaftG gegenüber dem Geschädigten als Gesamtschuldner.

Haftungsumfang

Die Art der Haftung und der Haftungsumfang des Herstellers ergeben sich aus den §§ 7 ff. ProdHaftG, wobei der Umfang der Haftung nach ProdHaftG teilweise begrenzt ist.

Haftung bei Tötung

Wird der Geschädigte durch oder infolge des Schadens am Produkt getötet besteht nach § 7 ProdHaftG eine Schadensersatzpflicht des Haftenden für Kosten der versuchten Heilung sowie Ausgleich des Vermögensnachteils den der Getötete dadurch erlitten hat, dass während der Krankheit seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert war oder seine Bedürfnisse z.B. Diätkost, Rollstuhl, behindertengerechte Einrichtungen, vermehrt waren. Außerdem sind die Kosten der Beerdigung zu tragen. Hinzukommt, das der Haftende unterhaltspflichtig für diejenigen Personen wird, denen der Getötete gegenüber unterhaltspflichtig war.

Haftung bei Körper- und Gesundheitsschäden

Bei einem Körper- bzw. Gesundheitsschaden sind primär die Kosten der notwendigen Heilbehandlung zu ersetzen. Sog. Erwerbsschäden können vom Geschädigten ebenfalls geltend gemacht werden, wobei sich der zu ersetzende Schaden sich nach dem jeweiligen individuellen Erwerbsausfall richtet. Zu ersetzen sind außerdem die Kosten einer durch die Verletzung notwendig gewordenen Umschulung, soweit diese zur Abwendung des Verdienstausfalles objektiv sinnvoll ist, sowie alle beruflichen Rehabilitationskosten und alle Kosten, die aus vermehrten Bedürfnissen resultieren.

Seit Juli 2002 kann im Falle einer Körper- bzw. Gesundheitsverletzung nach § 8 S. 2 ProdHaftG auch der Ersatz eines immateriellen Schadens, also Schmerzensgeld, verlangt werden.

Haftung bei Sachschäden

Bei der Haftung für Sachschäden gilt gemäß § 11 ProdHaftG eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro. Ansonsten ist die Haftung der Höhe nach unbegrenzt. Allerdings ist die Einschränkung aus § 1 I 2 ProdHaftG zu beachten, dass andere Sachen als die fehlerhafte Sache, die zum privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt waren, beschädigt wurde. Vom Haftungsumfang umfasst ist auch der Sachfolgeschaden, z. B. Zusatzkosten durch die zeitweilige Unbenutzbarkeit einer Wohnung.

Haftungshöchstbetrag

Nach § 10 I ProdHaftG gilt ein Haftungshöchstbetrag von 85 Millionen Euro für Personenschäden, welcher sich sowohl auf die Haftung gegenüber mehreren Geschädigten aus einem Schadensereignis, als auch für sogenannte Serienschäden bezieht. Bei Serienschäden handelt es sich um Schäden aller Personen aus dem Fehler einer Produktserie.

Haftungsminderung

Durch ein Mitverschulden des Geschädigten bei der Entstehung des Schadens kann nach § 6 I ProdHaftG die Haftung des Herstellers gemindert werden. Unter Mitverschulden gem. § 254 BGB versteht man ein "Verschulden gegen sich selbst". Das bedeutet, dass sich derjenige, der die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, eine Kürzung seiner Ansprüche gefallen lassen muss. Beim Mitverschulden hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend vom Schädiger oder vom Geschädigten verursacht worden ist. Ursächlichkeit ist im Sinne der Adäquanztheorie zu verstehen. Als mitwirkendes Verschulden im Bereich des ProdHaftG kommen vor allem die Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und Warnungen und der Fehlgebrauch von Produkten in Betracht.

Nach § 6 2. HS ProdHaftG steht im Falle der Sachbeschädigung das Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, sog. Bewahrgehilfe, dem Verschulden des Geschädigten gleich. Diese Regelung gilt jedoch dann nicht, wenn der Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung oder Vertrag hergeleitet wird, denn gem. § 846 BGB muss sich der Dritte in diesen Fällen ein Verschulden des Getöteten wie ein eigenes mitwirkendes Verschulden entgegenhalten lassen. Diese Regelung wird damit begründet, dass die Ansprüche der Dritten sich letzten Endes aus der Rechtsposition des Getöteten ableiten.

Verjährung

Ein Anspruch des Geschädigten gem. § 1 ProdHaftG verjähren nach § 12 I ProdHaftG drei Jahre nachdem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder Kenntnis hätte erlangen müssen.

Die Verjährung wird gem. § 12 II ProdHaftG durch Verhandlungen zwischen den Parteien gehemmt. Im Übrigen verweist das Gesetz in § 12 III ProdHaftG auf die Vorschriften des BGB, insb. §§ 195, 198 BGB.

Der Anspruch gem. § 1 ProdHaftG erlischt nach § 13 ProdHaftG zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts, es sei denn der Anspruch wird zuvor gerichtlich oder in einem Mahnverfahren geltend gemacht.

Beweiserleichterung

In § 1 IV ProdHaftG ist eine Beweiserleichterung für den Geschädigten vorgesehen: Der Geschädigte muss nur den Produktfehler, den Schaden und den Ursachenzusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden nachweisen. Der Hersteller bzw. Haftpflichtige muss dann gegebenenfalls zu seiner Entlastung beweisen, dass einer der in § 1 II ProdHaftG genannten Ausnahmetatbestände, der die Haftung ausschließt, zu seinen Gunsten eingreift. Die Verletzung einer sog. Verkehrssicherungspflicht muss der Geschädigte demnach nicht beweisen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Geschädigte normalerweise keinen Einblick in die Betriebsabläufe und technischen Zusammenhänge im Bereich des Herstellers besitzt, die zur Entstehung des Produktfehlers geführt haben, so dass ihm der Beweis der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kaum möglich ist.

Andere Ansprüche

Neben Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag und unerlaubter Handlung, sog. Produzentenhaftung, geltend gemacht werden. Dabei kann die Produzentenhaftung weiter gehen als die Produkthaftung, da sie auch für Schäden an der beschädigten Sache selbst eintritt und weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gilt. Allerdings muss hier ein Verschulden des Herstellers vorliegen, welches jedoch im Wege der Beweislastumkehr vermutet wird. Strafrechtliche Ansprüche können aber nicht geltend gemacht werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Produkthaftungsgesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Produkthaftungsgesetz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.