4.751 Anwälte für Unterhalt

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Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Kämpgen
Rechtsanwalt Achim Kämpgen
Dr. Niehoff & Ehring, Wallstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr 6644.9651286679 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Kämpgen bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
(03.03.2023) Zwei Termine in kürzester Zeit sofort erhalten. Fühle mich bei Herrn Kämpgen in guten Händen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Müller
Rechtsanwalt Joachim Müller
Kanzlei Joachim Müller, Heusenstammer Str. 33, 63179 Obertshausen 6838.7055333772 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Joachim Müller
(16.05.2022) Rechtsanwalt Khellouk Genie Mitarbeiter und ich würde Menschen mit der Interaktion empfehlen und Ihre Anliegen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Plätzer
Kanzlei Plätzer, Hellbrunner Str. 5, 5020 Salzburg, Österreich 7232.6356701171 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Plätzer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(27.06.2022) Sehr kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dierk Mutzmann
Anwaltsbüro Dehnhaide, Dehnhaide 81, 22081 Hamburg 6721.6959205687 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Dierk Mutzmann
(12.01.2022) Alles lief reibungslos, und über jeden Schritt wurde ich per Email informiert. Das gesammte Team ist sehr höflich und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Scheibig
sehr gut
Rechtsanwältin Marion Scheibig
Kanzlei Marion Scheibig, Flach-Fengler-Str. 74, 50389 Wesseling 6682.3665889027 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Marion Scheibig ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 26 Bewertungen Frau Scheibig ist kompetent, sehr engagiert und Durchsetzungsstark. Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben … (20.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Kringel
Rechtsanwältin Heike Kringel
Rechtsanwaltskanzlei Kringel, Mertesheimer Straße 14, 67280 Ebertsheim 6820.0155650648 km
Qualität gewinnt!
Fachanwältin Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Heike Kringel für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Mertens
Rechtsanwältin Stephanie Mertens
Kanzlei Stephanie Mertens, Schobbostr. 54, 59755 Arnsberg 6710.4198813355 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Stephanie Mertens
(01.12.2019) Sehr Kompetente Auskunft Gute Beratung freundlich und zuvorkommend.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Bauer
Rechtsanwalt Christian Bauer
Kanzlei Christian Bauer, Dürerstraße 7, 93051 Regensburg 7098.7302055313 km
Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Bauer
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Sperling
Rechtsanwältin Diana Sperling
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Kaufhausgasse 3, 09599 Freiberg 7064.3148831736 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Diana Sperling
aus 8 Bewertungen Waren sehr zufrieden mit der Arbeit von Frau Sperling bei Miet Streitigkeiten im eigenen Haus. Recht muss Recht … (07.05.2022)
Profil-Bild Anwalt Peter Pipuš
sehr gut
Anwalt Peter Pipuš
Rechtsanwaltskanzlei Prus Pipuš, Slovenska c. 56, Ljubljana 1000, Slowenien 7431.6964390854 km
Gerechtigkeit vollstreckt sich nicht von allein. Wir helfen ihnen dabei und ihre Rechte durchzusetzen.
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Anwalt Peter Pipuš - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Die Rechtsberatung von Peter Pipus war exzellent. Es ging um die Vollstreckung einer nicht bezahlten Rechnung. Dank … (05.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fritz Stockhofe
Kanzlei Stockhofe, Sonnenschein, Blümer, Zillertaler Straße 7, 47249 Duisburg 6640.2886186697 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Fritz Stockhofe bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Körblein
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Körblein
Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Limbacher Str. 62, 91126 Schwabach 7015.6627741852 km
Trennung ohne Streit! - Faire Vereinbarungen statt langwieriger und teurer Auseinandersetzungen.
Fachanwalt Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Körblein ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 27 Bewertungen Gute Beratung, Schnellen Bearbeitung, Freundlichen Behandlung. Ashraf Shalaby (06.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Del Negro
Rechtsanwältin Tanja Del Negro
Rechtsanwältin Tanja Del Negro, Rothenfelserstr. 4, 81249 München 7106.1973359521 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Tanja Del Negro ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Del Negro hat mich von der Trennung bis zur Scheidung mit ihrer Erfahrung und Ratschlägen … (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Zehnter
Rechtsanwalt Joachim Zehnter
Kanzlei Joachim Zehnter, Spargasse 18, 97688 Bad Kissingen 6907.5830676669 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Zehnter vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(22.12.2020) Danke an RA Zehnter. Durch seine ruhige und fachlich bezogene Art begleitete er mich erfolgreich durch die mehrjährige …
Profil-Bild Rechtsanwalt Swen Büschel
Rechtsanwalt Swen Büschel
Kanzlei Swen Büschel, Margaretenstraße 6, 18057 Rostock 6812.8530296609 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Swen Büschel gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Mayer
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Mayer
Mayer & Mayer Rechtsanwälte, Wentzingerstr. 7a, 79106 Freiburg im Breisgau 6888.9521009085 km
Wir kümmern uns um Ihr persönliches Anliegen!
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Mayer
aus 16 Bewertungen Fachlich höchst kompetent und gründlich. Sehr gewissenhaft. Frau Mayer überlässt nichts dem Zufall, sondern arbeitet … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Schamberger
Rechtsanwalt Dr. Michael Schamberger
Kanzlei Dr. Schamberger, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf 6649.2877866986 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Sportrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Schamberger
(10.03.2022) Dass er so sehr auf meine Frage einging, mir überhaupt zurückgeschrieben hat und mir Informationen gegeben hat.
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Schudy
Kanzlei Roland Schudy, Westendstr. 20, 63225 Langen (Hessen) 6831.0958085445 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland Schudy
(28.08.2018) Pan Mecenas Roland Schudy to osoba bardzo konkretna i sumienna, a co najważniejsze skuteczna. Sprawę sądową prowadził …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Friebel
Kanzlei Jacqueline Friebel, Eggersdorfer Str. 124a, 15370 Petershagen 6996.1651622255 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Jacqueline Friebel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Babke-Hauk
Rechtsanwältin Karin Babke-Hauk
Karin Babke-Hauk, Kaiserstr. 7, 38100 Braunschweig 6819.9415755441 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Karin Babke-Hauk
(20.02.2024) Freundlich, Kompetent, Erfahren, Ruft zurück
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Klima
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Rechtsanwalt Uwe Klima
Kanzlei Uwe Klima, Bahnhofstr. 51, 45879 Gelsenkirchen 6654.2151758112 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Klima ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 28 Bewertungen Mit Herrn Klima war ich bereits in zwei Fällen überaus zufrieden. Beide Male ging es um Verkehrsrecht, einmal davon … (11.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Lange
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Lange
Dr. Lange & Kollegen Rechtsanwälte, Moltkestr. 36a, 77654 Offenburg 6870.0429923804 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Florian Lange
aus 26 Bewertungen Herr Lange hat mir das Geld gerettet, er ist schnell und profesionell, beste Grüße aus Tschechien (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
Recht in jeder Beziehung, Sophienstr. 1 / V, 80333 München 7118.4537544514 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Erbrecht • Mediation • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Nicole von Ahsen für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
(07.05.2021) Meine Fragen wurden sehr gut beantwortet ! Kann ich nur weiterempfehlen !
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Sundermann
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Sundermann
Kanzlei Martin Sundermann, Kurfürstenstr. 114, 10787 Berlin 6972.6097124859 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Medizinrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Sundermann
aus 81 Bewertungen In Arbeitsvertrag rechtlichen Fragen hat mich Hr. Ra. Sundermamann sehr gut beraten und meine Interessen gut … (25.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.