Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Lärmschutz!

Lärmschutz - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Lärmschutz - was Sie wissen und beachten müssen!

Was umfasst der Lärmschutz?

Der Lärmschutz umfasst alle Maßnahmen, durch die Lärm reduziert oder verhindert werden kann. Gesetzliche Regelungen rund um den Lärmschutz finden sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) oder in den Immissionsschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer.

Welche Maßnahmen gegen Nachbarschaftslärm gibt es?

Gerade in Wohngebieten entsteht Lärm, sei es durch spielende Kinder, Hundegebell oder Gartenarbeit. Städte und Gemeinden können bestimmte Lärmschutzzeiten selbstständig festlegen, gesetzliche Regelungen bzw. Vorschriften gibt es allerdings dennoch. Beispielsweise dürfen lärmintensive Geräte wie Rasenmäher, Häcksler oder Heckenscheren nur werktags zwischen 7 und 22 Uhr verwendet werden. Für Laubbläser oder Rasentrimmer gilt werktags ebenfalls ein begrenzter Zeitraum.

Geräusche durch spielende Kinder sind nicht Gegenstand öffentlich-rechtlicher Reglementierungen und als sozialadäquater Lärm in der Regel hinzunehmen. Hundegebell müssen Bewohner zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie zwischen 13 Uhr und 15 Uhr nicht akzeptieren. In dieser Zeit gilt es als Ruhestörung, wenn das Bellen länger als 10 Minuten ohne Unterbrechung anhält. Diese Richtwerte ergeben sich aus unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen.

Welche Maßnahmen gelten bei Baulärm?

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sowie das Bundes-Immissionsschutzgesetz legen fest, dass Baulärm verhindert werden muss oder entsprechende Maßnahmen getroffen werden müssen. Die festgesetzten Immissionsrichtwerte betragen je nach Gebiet zwischen 35 dB (nachts) und 65 dB (tagsüber). Die Nachtruhe bzw. Nachtzeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr muss ebenfalls eingehalten werden.

Welche Maßnahmen gegen Straßenverkehrslärm gibt es?

Das Bundesverkehrsministerium sowie das Bundesumweltministerium versuchen, entsprechende Maßnahmen gegen Straßenverkehrslärm zu entwickeln. Dazu gehört beispielsweise die Entwicklung und Verwendung leiserer Fahrbahnbeläge sowie die Erarbeitung von Sanierungsprogrammen für Bundesfernstraßen.

Durch die Verkehrslärmschutzverordnung wird zudem festgelegt, welcher Lärmpegel tagsüber und in der Nacht gilt und wie eine Lärmsanierung gegen eine Überschreitung helfen kann. Die festgelegten Grenzwerte der Lärmpegel sind abhängig vom Gebiet, z. B. gelten für Gewerbegebiete Grenzwerte von 69 dB (Dezibel) und für Gebiete mit Schulen oder Krankenhäusern 57 dB (6–22 Uhr).

Welche Maßnahmen gegen Schienenverkehrslärm gibt es?

Den durch Zugfahrten, Anfahr- und Bremsgeräusche sowie Gütertransporte entstehenden Lärm nennt man Schallimmissionen. Die entsprechenden Bundesministerien setzen sich dafür ein, dass eine lärmmindernde Umrüstung stattfindet. Zudem werden Schienenwege saniert und entsprechende Schallschutzwände installiert, um Anwohner und Natur vor dem Schienenverkehrslärm zu schützen.

Welche Maßnahmen gegen Fluglärm gibt es?

Durch Triebwerke, Rotorblätter sowie bei Start und Landung entsteht bei Flugzeugen oder Hubschraubern Lärm. Häufig haben Anwohner ein Anrecht auf baulichen Schallschutz. Weitere Maßnahmen sollen die Nachtruhe schützen sowie den Lärmschutz bei der Flugroutenplanung und der Abwicklung des Flugbetriebs berücksichtigen.

Foto(s): ©Pixabay/jalastair

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Lärmschutz?

Rechtstipps zu "Lärmschutz"