130 Anwälte für Amerikanisches Recht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami)
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami)
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.l., 2, Avenue de Verdun, 06600 Antibes, Frankreich 7091.2761194392 km
Global denken, lokal handeln: Rechtsberatung, die Brücken baut.
Erbrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami) - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Amerikanisches Recht
aus 9 Bewertungen Meine Erfahrungen mit Herrn Schwarzkopf waren überaus positiv. Ein sehr freundlicher und geduldiger Mensch. Er … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Brandt
Rechtsanwalt Philipp Brandt
brandt.legal | Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin 6974.0512214977 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Datenschutzrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Amerikanisches Recht bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Brandt
(18.04.2023) Herr Brandt hat mich im Datenschutzbereich exzellent beraten. Er war stets erreichbar, hat sehr schnell reagiert und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christos Perperidis LL.M.
Rechtsanwalt Christos Perperidis LL.M.
Anwaltskanzlei Christos Perperidis, Obere Kanalstr. 5, 90429 Nürnberg 7010.7310744994 km
Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.
Fachanwalt Insolvenzrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Amerikanisches Recht bietet Herr Rechtsanwalt Christos Perperidis LL.M.
(30.12.2023) Familien
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Albrecht
sehr gut
Rechtsanwältin Christine Albrecht
Kanzlei Christine Albrecht, Wartburgstr 4, 10823 Berlin 6973.6961634082 km
Fachanwältin Familienrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Christine Albrecht für Rechtsfragen rund um den Bereich Amerikanisches Recht
aus 52 Bewertungen Sehr seriöse Beratung. Vielen Dank (05.04.2024)
Profil-Bild Attorney-at-Law Esq. Alexander Thorlton
Attorney-at-Law Esq. Alexander Thorlton
German American Real Estate & Immigration Law Center, 7230 Oakridge Ave, Orlando, FL 32953, USA 1293.047399497 km
Globale Reichweite, lokaler Touch: Anwälte in Florida und Köln
Internationales Recht • Erbrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Amerikanisches Recht steht Ihnen Rechtsanwalt Herr Attorney-at-Law Esq. Alexander Thorlton gerne zur Verfügung
(26.10.2023) Ich bin deutscher Auswanderer und wohne in Orlando. Ich hatte eine erbrechtliche Angelegenheit in Deutschland zu …
Profil-Bild Patentanwalt Dr. Jochen Reich
sehr gut
Patentanwalt Dr. Jochen Reich
Patentanwälte Reich-IP, Herrnstr. 15, 80539 München 7119.7863060298 km
Unsere Expertise: Softwarepatente!
Patentrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Internationales Wirtschaftsrecht • Internationales Recht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Amerikanisches Recht hilft Ihnen Herr Patentanwalt Dr. Jochen Reich
aus 17 Bewertungen Besonders gute Kenntnisse im Bereich Softwarepatente! (05.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Rothardt-Reiter
sehr gut
Rechtsanwältin Marina Rothardt-Reiter Kanzlei Rothardt-Reiter, Neckargasse 1, 72070 Tübingen 6937.783547147 km
Fachanwältin Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Marina Rothardt-Reiter – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Amerikanisches Recht
aus 40 Bewertungen Nettes Telefonat, leider war die RAin an dem Tag bereits anderweitig eingeplant und konnte den Termin nicht … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schmitz-Kröll
Rechtsanwalt Peter Schmitz-Kröll
Rechtsanwälte Schmitz-Kröll & von Saint-George, Sachsenring 38, 50677 Köln 6675.5491214323 km
Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Amerikanisches Recht bietet Herr Rechtsanwalt Peter Schmitz-Kröll
(16.12.2020) Vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion auf meine Anfrage und dazu folg. ausführliche Stellungnahme! Ihre Antwort war …
Profil-Bild Rechtsanwältin Belinda Steiert
Rechtsanwältin Belinda Steiert
Steiert Kanzlei für Familienrecht, Duisburger Str. 68, 40479 Düsseldorf 6648.9383719756 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Amerikanisches Recht bietet Frau Rechtsanwältin Belinda Steiert
(23.11.2023) Sie kämpft bis zum Schluss obwohl ich keine Hoffnung mehr hatte. Der Beklagte hat versucht alles zu vertuschen, bis …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Thieler LL.M.
Rechtsanwalt Oliver Thieler LL.M.
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstrasse 100, 82166 Gräfelfing 7111.0644364269 km
Gerechtigkeit durch Expertise. Ich setze Ihr Recht sowohl aussergerichtlich als auch gerichtlich durch. Vertrauen, Respekt, Recht haben und Recht bekommen.
Erbrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Betreuungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Amerikanisches Recht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Thieler LL.M. gerne zur Verfügung
(01.03.2024) Herr Rechtsanwalt Oliver Thieler hat uns in einer Erbsache vertreten die doch etwas komplizierter war, da sich sowohl …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Wild
Rechtsanwalt Ulrich Wild
Ulrich Wild Rechtsanwalt, Breite Str. 22, 40213 Düsseldorf 6649.1685491023 km
Erfahrung – Expertise – Erfolg - – Ihr Interesse und Ihr Erfolg als Mandant ist mein persönliches Anliegen –
Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Maklerrecht • Arbeitsrecht • Markenrecht • Designrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Amerikanisches Recht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ulrich Wild
aus 7 Bewertungen Angefangen vom Erstkontakt, über die Beratung, bis hin zum finalen Ergebnis, sind wir in allen Belangen begeistert von … (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili LL.M.
Rechtsanwalt Nadiraschwili, Marburger Straße 5, 10789 Berlin 6971.9796128135 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Migrationsrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Amerikanisches Recht beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili LL.M.
aus 32 Bewertungen Bitte information ob allee Papiere Dir erhalten haben (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Habermann
sehr gut
Rechtsanwältin Katja Habermann
Elbinsel Kanzlei Habermann Rechtsanwältinnen PartmbB, Neuenfelder Str. 31, 21109 Hamburg 6723.5000304776 km
Fachanwältin Erbrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Amerikanisches Recht beantwortet Frau Rechtsanwältin Katja Habermann
aus 56 Bewertungen Ich bin eine Kundin aus England und mein Deutsch ist nicht perfekt! Trotzdem hat Frau Habermann alles klar erklärt und … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra E. Hornung-Benischek
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Alexandra E. Hornung-Benischek, Klaus-Groth-Straße 7, 14050 Berlin 6967.7765288781 km
Fachanwältin Familienrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra E. Hornung-Benischek ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Amerikanisches Recht
aus 34 Bewertungen Mrs Hornung-Beischek represented me in a family law case involving child custody when relocating to another country. I … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Huber
Rechtsanwalt Klaus Huber
HUBER-RECHT.COM, Luitpoldstr. 2, 91550 Dinkelsbühl 6986.7751010434 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Amerikanisches Recht bietet Herr Rechtsanwalt Klaus Huber
(07.11.2022) Ging Problematik unverzüglich und engagiert an
Profil-Bild Fachanwältin für Erbrecht Sabine Mayer
sehr gut
Fachanwältin für Erbrecht Sabine Mayer
Kanzlei Sabine Mayer, Heidelberger Landstraße 202, 64297 Darmstadt 6839.743698625 km
Geht nicht, gibts nicht.
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Amerikanisches Recht bestens vertreten mit Frau Fachanwältin für Erbrecht Sabine Mayer
aus 27 Bewertungen Ich erhielt auf meine Frage eine sehr schnelle und gute Auskunft. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Susanne Franke LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Susanne Franke LL.M.
Kanzlei Susanne Franke, Amalienstraße 22, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6637.7104154502 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Susanne Franke LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Amerikanisches Recht
aus 16 Bewertungen Absolut zufrieden. Frau Franke hat mich erfolgreich bei meinem Visumsantrag begleitet und mit Ihrem umfangreichen … (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller
sehr gut
Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller
Kanzlei Law Firm Vera Zambrano (née Vera Mueller) & Associates, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin 6971.7607446259 km
Law Firm Vera Zambrano & Associates - Your law firm with a passion for international matters. Individual, dynamic, tailored & effective strategies for your case. Offices available 24/7 international.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Amerikanisches Recht
aus 144 Bewertungen very thankful to be a customer of the firm´s business program. Started around 8 months with Atty. Zambrano and she … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
ERNST & LINDER LLC, 8 Floor 30 Wall St, New York, NY 10005, USA 766.4302993707 km
Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Amerikanisches Recht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Malte Höch
Rechts- und Fachanwalt Malte Höch
HÖCH & KOLLEGEN Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Oststraße 18/1, 74072 Heilbronn 6914.1879439743 km
Was Du nicht ändern kannst, das nimm geduldig hin - oder frage deinen Anwalt! Only Barbara Salesch can judge me ;)
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Internationales Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Amerikanisches Recht hilft Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Malte Höch
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sven H. Jürgens Experte für BAV
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Rechtsanwalt Dr. Sven H. Jürgens Experte für BAV
Dr. Sven Jürgens - Kanzlei für betriebliche Altersversorgung, Christoph-Kolumbus-Str. 16, 14089 Berlin 6963.7786445169 km
"Wo Gerechtigkeit herrscht, da herrscht auch Freiheit." - Lucius Annaeus Seneca
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Betriebliche Altersversorgung
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Sven H. Jürgens Experte für BAV hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Amerikanisches Recht
aus 61 Bewertungen Im Rahmen eines Erstgesprächs wurde weiteres Vorgehen vereinbart, bereits in dem Gespräch hat mich Herr Dr. Jürgens … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Rotter
Rechtsanwalt Klaus Rotter
Rotter Rechtsanwälte, Baierbrunner Str. 85, 81379 München 7119.0542149272 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Amerikanisches Recht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Rotter
(18.04.2024) Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung. Sie hatten zu 100% recht.
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Trampisch
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Trampisch
Kanzlei Trampisch, Im Ostpark 27a, 35435 Wettenberg 6797.2720440942 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Agrarrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Trampisch – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Amerikanisches Recht
aus 50 Bewertungen Frau Trampisch hat ich ausführlich mit der Sachlage vertraut gemacht, Akten soweit vorhanden durchgearbeitet und die … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Benedikt Salleck
Rechtsanwalt Dr. Benedikt Salleck
SALLECK + PARTNER, Zeppelinstr. 15, 91052 Erlangen 6999.9011025618 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Amerikanisches Recht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Benedikt Salleck

Rechtstipps von Anwälten für Amerikanisches Recht

Amerikanisches Recht wird aufgrund der umgangssprachlichen Bezeichnung der USA als Amerika weit überwiegend mit dem Recht der Vereinigen Staaten von Amerika gleichgesetzt. Das US-Recht wurzelt dabei aufgrund der aus britischen Kolonien entstandenen USA vor allem im englischen Gewohnheitsrecht. Das amerikanische Recht zählt damit zum sogenannten angloamerikanischen Rechtskreis.

Recht sprechen durch Anknüpfen an frühere Entscheidungen

Anders als im kontinentaleuropäischen Rechtskreis werden Rechtsstreitigkeiten im angloamerikanischen Rechtskreis anhand der bereits existierenden Rechtsprechung (common law) und nicht anhand von kodifizierten Gesetzen (civil law) entschieden.

Für Richter gilt bei ihren Entscheidungen die Lehre der stare decisis – frei übersetzbar mit „zu früheren Entscheidungen stehen“. Dieser Grundsatz bindet Gerichte an die bisherige Rechtsprechung höherrangiger Gerichte in ihrem Gerichtsbezirk. Nur ein wesentlich anderer Sachverhalt erlaubt das Abweichen von früheren Urteilen.

Gewichtige Gründe ermöglichen es höherrangigen Gerichten jedoch, bestehende Präzedenzfälle einzuschränken oder neue zu erschaffen. Das gilt besonders für das oberste Gericht der USA, den U.S. Supreme Court mit Sitz in der Hauptstadt Washington. Gerichten in Kontinentaleuropa und insbesondere in Deutschland fehlt eine vergleichbare Bindung an die existierende Rechtsprechung.

Common Law und Statute Law als Quellen des amerikanischen Rechts

Eine der beiden Rechtsquellen des amerikanischen Rechts sind gerichtliche Entscheidungen zu Präzedenzfällen in der Vergangenheit. Dieses Fallrecht wird auch als Case Law bezeichnet. Daneben existiert allerdings auch im US-amerikanischen Rechtssystem kodifiziertes, das heißt in Gesetzen niedergelegtes Recht, das sogenannte statutory law oder statute law.

Dieses niedergeschriebene Recht bildet dabei jedoch weniger in sich abgeschlossene Regelwerke. Vielmehr hält das statute law im Amerikanischen Recht das common law einerseits fest, andererseits modifiziert es das common law auch in bestimmter Weise. US-Gerichte können dabei verpflichtet sein, das statute law wortwörtlich zu befolgen. Häufig interpretieren sie das statute law aber auch nur im Rahmen ihrer Entscheidungen. Zugleich urteilen sie über einen Fall dabei weiterhin unter Einbezug des bereits existierenden common law. Sollte das einzelfallbezogene und daher mitunter starre Common Law zu unbilligen Ergebnissen führen, ermöglichen die sogenannten equity in bestimmten Fällen einer Härtefallregelung vergleichbare Korrekturen.

Vom Common-Law-System der übrigen US-Staaten unterscheidet sich allein der Bundesstaat Louisiana. Als einziger Staat der USA verfügt der Südstaat mit dem Louisiana Civil Code über ein den kontinentaleuropäischen Staaten vergleichbares kodifiziertes Zivilrecht.

Gerichtliche Anordnungen mittels Writs

Von weiterer rechtlicher Bedeutung in den USA sind sogenannte writs. Writs verkörpern bzw. veranlassen vielfältige rechtliche Handlungen, etwa die Festnahme einer Person, die Beschlagnahme von Vermögen, die Ladung zu einem Prozess, die Aufforderung zur Zeugenaussage bzw. Beweise vorzubringen (subpoena) oder aber auch die Überprüfung der Entscheidung eines Berufungsgerichts durch das oberste Gericht, dem Supreme Court, mittels des sogenannten writ of certiorari. Mittels writ lassen sich zudem bestimmte Ansprüche geltend machen. Ein solcher writ ist am ehesten vergleichbar mit dem deutschen Mahnverfahren und dient auch im Amerikanischen Recht dazu, dem Antragsteller einen Titel zur Vollstreckung seines Anspruchs zu verschaffen.

Federal Law und State Law in den USA

In den Vereinigten Staaten darf die Bundesebene nur das regeln, was ihr die Verfassung (Constitution) zugesteht. Im Vergleich zu Deutschland lässt die United States Constitution dem Bundesrecht (Federal Law) dabei weniger Raum als dem Recht der Bundesstaaten (State Law). Andererseits haben die US-Staaten viel weniger Einfluss auf die Bundesgesetzgebung als etwa die Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland.

Der aus Repräsentantenhaus und Senat bestehende Kongress entscheidet grundsätzlich nur über Verteidigung, Währungspolitik, Urheberrecht (Copyright Act), Haushalt und Handelsrecht zu Drittstaaten und zwischen den US-Staaten sowie das Recht des Hauptstadtbezirks, dem District of Columbia. Daneben berechtigt die Sicherstellung einer funktionierenden Verfassung die Bundesregierung (Federal Government) zur Rechtssetzung. Indem sie Handlungsbedarf für das Gebiet der Vereinigten Staaten annimmt, versucht die US-Bundesregierung daher auch andere Bereiche wie Gesundheit, Bildung, Sozial- und Transportwesen zu regeln. Die Staaten empfinden das jedoch regelmäßig als Einmischung in ihre Angelegenheiten, insbesondere weil das Federal Law dem jeweiligen State Law vorgeht. Zur Klärung rufen sie in solchen Fällen den zuständigen Supreme Court an.

Eine umfangreiche Zusammenfassung des relevanten Federal Law stellt der United States Code (U.S.C.) dar. Obwohl bereits relativ umfangreich, übertrifft die Fülle an State Law das Federal Law bei Weitem. Denn alles, was die Verfassung der Bundesebene nicht zuweist, ist gemäß 10. Verfassungszusatz (amendment) der amerikanischen Verfassung Sache der 50 US-Staaten oder des Volkes, insbesondere also auch der Gemeinden vor Ort. Der Grund für diese ausgeprägte bundesstaatliche Gesetzgebung liegt in der Geschichte der USA. An deren Beginn standen zunächst die sich selbst regierenden Siedlungen, die sich sodann zu Kolonien entwickelten und die später wiederum durch ihre gemeinsame Unabhängigkeitserklärung einen Staatenbund bildeten. Ursprünglicher Gesetzgeber in den Vereinigten Staaten ist daher überwiegend der jeweilige Bundesstaat und nicht selten auch nur ein Kreis (county), eine Gemeinde (town), eine Stadt (city) oder gar ein einzelnes Dorf (village). Dementsprechend und aufgrund der den Staaten zugewiesenen Regelung weitreichender Rechtsgebiete ergibt sich eine unüberschaubare Flut an Regeln.

Fülle an unterschiedlichem State Law

So verfügt jeder Bundesstaat neben einer eigenen Verfassung beispielsweise auch über ein eigenes Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Sachenrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und vielem mehr. Diese Unterschiede bemerken USA-Reisende zuerst an den Verkehrsregeln und Steuersätzen. Denn wie schnell man in den USA fahren darf oder wie viel Umsatzsteuer (sales tax) beim Einkauf fällig wird, legt der jeweilige Bundesstaat fest. Die bundesstaatlichen Besonderheiten im US-Recht setzen sich in vielen weiteren Rechtsgebieten und in der jeweiligen staatlichen Rechtsprechung fort. So führt etwa die gleiche Mitschuld an einem Verkehrsunfall nach dem Recht des jeweiligen US-Staats, in dem der Unfall verhandelt wird, zu einer teils erheblich voneinander abweichenden Schadensersatzpflicht.

Heirat und Scheidung in den USA

Zum Heiraten in den USA bedarf es einer bei der zuständigen Behörde bzw. Kirche zu beantragenden Heiratslizenz (marriage license). Hinzukommen weitere vom jeweiligen US-Staat abhängige Anforderungen wie heiratsfähiges Alter oder das Einhalten einer bestimmten Wartezeit vor der Eheschließung. Eine gleichgeschlechtliche Homo-Ehe und ihre Anerkennung ist dabei nach wie vor nur in bestimmten Bundesstaaten möglich. Mit der marriage license können die Heiratswilligen anschließend vor einem Standesbeamten, Richter oder Geistlichen die Ehe schließen. Dieser übersendet anschließend der Behörde die Heiratslizenz, die die Ehe registriert und die Heiratsurkunde ausstellt. In einigen Bundesstaaten wie Louisiana, Arkansas und Arizona ermöglicht das Familienrecht (family law) inzwischen eine besondere Form der Ehe, deren Scheidung später nur noch stark eingeschränkt möglich ist (covenant marriage). Im Übrigen erfolgen Scheidungen generell nach dem Scheidungsrecht und durch ein Gericht des Staates der Eheschließung. Für Ehepartner mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit kommt es ohne einen das anzuwendende Scheidungsrecht regelnden Ehevertrag auf Kriterien wie Wohnsitz und den Ort der engsten gemeinsamen Bindung an.

Einwandern und arbeiten in den USA

Für den unbegrenzten und dauerhaften Aufenthalt in den USA gibt es verschiedene Visa. Unterschieden werden Einwanderungsvisa und Nichteinwanderungsvisa. Nicht jedes Visum eignet sich für jeden gleichermaßen zur Einreise in die USA. Ein falsches Visum kann zur Verweigerung der Einreise bzw. zu Problemen beim Aufenthalt in den USA führen.

Der Erhalt eines US-Visums ist generell mit einem erhöhten Aufwand und dem Zahlen einer visaabhängigen Gebühr verbunden. Oft ist das persönliche Erscheinen zur Visa-Beantragung und ein Visa-Interview in einer US-Botschaft bzw. einem US-Konsulat erforderlich. Dabei muss, wer ein Visum für die USA beantragen will, umfangreiche Informationen bezüglich des geplanten USA-Aufenthalts mitteilen. Nichteinwanderungsvisa benötigt etwa, wer sich länger als 90 Tage in den USA aufhalten will, dort ein Studium, Praktikum oder einen Aufenthalt als Au-Pair absolvieren will.

Ein Einwanderungsvisum ist Voraussetzung für die sogenannte Permanent Residence Card, besser bekannt als Green Card bzw. Greencard. Die Greencard gibt ihrem Inhaber eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis für die USA. Ausgestellt wird die Greencard von der US-Einwanderungsbehörde – United States Citizenship and Immigration Services, kurz USCIS. Der Erhalt einer Greencard kann aufgrund verschiedener Voraussetzungen erfolgen. Gründe für den Erhalt einer Greencard sind etwa eine besondere Qualifikation, mit dem Schaffen von Arbeitsplätzen verbundene Investitionen, ein Familiennachzug in die USA oder die Verwandtschaft mit einem US-Bürger. Zudem werden jedes Jahr Greencards an Bürger verschiedener Staaten, darunter Deutschland, verlost. Die Greencard ist neben einem mehrjährigen Aufenthalt in den USA Voraussetzung, um die amerikanische Staatsbürgerschaft zu erlangen.

Kündigungsschutz ist dem amerikanischen Arbeitsrecht weitgehend fremd. Ein Kündigungsgrund und das Einhalten einer Kündigungsfrist ist in den meisten Arbeitsverhältnissen nicht erforderlich. Solche Arbeitsverhältnisse erfolgen meist auf der Basis von "at will" und ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Arbeitgeber können Arbeitnehmer von einem auf den nächsten Tag entlassen (hire and fire). Arbeitnehmer sollten einen geplanten Jobwechsel hingegen jedoch zwei Wochen zuvor dem Arbeitgeber mitteilen, um sich nicht schadensersatzpflichtig zu machen.

Steuerrecht in den USA

So wie es in einigen Staaten gar keine sales tax gibt, in anderen Staaten Umsatzsteuer wiederum nur auf bestimmte Waren fällig wird oder diese sich nach Preis bzw. Saison richtet, gibt es auch bei anderen Steuern erhebliche Unterschiede. Die Einkommensteuer erheben und verwalten sowohl die Staaten als auch der Bund sowie mitunter Gemeinden getrennt. Entsprechend müssen Steuerzahler mehr als eine Steuererklärung in den USA abgeben. Eine entsprechende Mehrgleisigkeit gibt es im amerikanischen Steuerrecht auch bei Körperschaftsteuern. Erbschaftsteuer (estate tax) und Schenkungsteuer (gift tax) erhebt zum einen der Bund unter Beteiligung bestimmter Staaten wie New York, zum anderen erheben sie aber auch einzelne Staaten selbst.

Grundlage der Erbschaftsteuer ist dabei der ungeteilte Nachlass nach Abzug von Schulden, Spenden und des jeweils einschlägigen Freibetrags. Anknüpfung der Besteuerung ist eine US-Staatsbürgerschaft oder in den USA befindliches Vermögen wie insbesondere Immobilien. Im Falle einer gleichzeitigen Besteuerung der Erbschaft in Deutschland und den USA besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und den Vereinigten Staaten.

Im Übrigen lässt sich feststellen, dass der Bund Einkommen vergleichsweise hoch besteuert, während die Staaten hingegen eher Unternehmen und Gebietskörperschaften wiederum vorwiegend Grundbesitz und Vermögen besteuern. Der viel stärker auf Wettbewerb angelegte Föderalismus führt hier jedoch zu erheblichen steuerlichen Unterschieden. Diese besonders für Unternehmen wichtigen Standortfaktoren setzen sich fort bei deren Gründung, Bilanzierungsregeln und Offenlegung von Beteiligungen. Wer ein Unternehmen in den USA gründen oder in US-Unternehmen investieren will, sollte sich daher umfassend von einen im Amerikanischen Recht erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen.

Uniform Acts zur Vereinheitlichung des State Laws

Zur Vereinheitlichung unterschiedlichen State Laws, existieren im Amerikanischen Recht sogenannte Uniform Acts. Diese erarbeiten dazu bestellte privat und für den Staat tätige Rechtsanwälte, Richter und Rechtsprofessoren. Für das Kaufrecht existiert etwa der Uniform Commercial Code (UCC), für das Erbrecht den Uniform Probate Code (UPC) oder der Uniform Limited Liability Company Act (ULLCA) für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (LLC). Da es sich bei den Uniform Acts lediglich um Modellgesetze handelt, ist ihre verbindliche Annahme allein Sache des jeweiligen Staates. So gilt bisher allein der UCC weitgehend in allen 50 Staaten. Andere Uniform Acts hingegen gelten nur teilweise oder gar nicht. Als weiteres Mittel der Rechtsharmonisierung zwischen den US-Staaten dienen interstate compacts. Diese sind aber vom Einverständnis des Kongresses abhängig.

Grundrechte in den USA

Grundrechte in den USA beinhaltet die aus den ersten zehn Amendments bestehende Bill of Rights. Zu den verfassungsmäßig garantierten Grundrechten gehören dabei insbesondere die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, der Schutz vor willkürlicher Festnahme, Beschlagnahme und Durchsuchung sowie Aussageverweigerungsrechte. Ein Grundrecht ist im Übrigen auch das im zweiten Verfassungszusatz enthaltene Recht zum Besitz und Tragen von Waffen. Beim 10. Verfassungszusatz, der die Gesetzgebungskompetenz zwischen dem Bund und den Staaten regelt, handelt es sich ebenso um ein Grundrecht. Kommt es zu Klagen wegen Grundrechtseingriffen, wird der Schutzbereich von Freiheitsgrundrechten weit ausgelegt. Dabei war die Bill of Rights die erste Grundrechtsordnung, die die gerichtliche Überprüfung der Einhaltung von Grundrechten überhaupt möglich machte.

Bedeutung des Schadensersatzes in den USA

Schadensersatz spielt eine große Rolle im US-amerikanischen Recht – sowohl im Vertragsrecht als auch im Deliktsrecht, dem sogenannten tort law. Kommt es zu Problemen bei einem Vertrag, hält sich eine Auslegung des Vertrags, um ihn doch noch zum Erfolg zu bringen, in Grenzen. Statt der Erfüllung wird im Amerikanischen Recht eher die Leistung von Schadensersatz angestrebt.

Eine weitere Besonderheit im amerikanischen Recht stellt zudem der Strafschadensersatz in Form von punitive damages dar. Schadensersatz dient im US-Recht vorrangig nicht nur der Wiedergutmachung eines erlittenen Schadens. Darüber hinausgehende Beträge sollen zudem Fehlverhalten bestrafen und andere davor abschrecken. Aus diesem Umstand erklären sich die zum Teil immens hohen Schadensersatzsummen. Diese oft von der ersten Instanz verhängten, bis in die Milliarden Dollar gehenden Schadensersatzbeträge setzen höhere Instanzen allerdings meist erheblich herab. Seit 2003 hat das Supreme Court jedoch eine Grenze für punitive damages festgelegt.

Dennoch ist der amerikanische Markt, gerade was die Produkthaftung angeht, wesentlich riskanter für ausländische Unternehmen als andere Märkte. Hinzu kommt, dass US-Gerichte mitunter ihre Zuständigkeit für Fälle erklären, bei denen lediglich ein minimaler Bezug zur USA besteht – etwa ein amerikanisches Tochterunternehmen oder Produktangebote –, selbst wenn der eigentliche Sachverhalt keinen Bezug zur USA aufweist. Zudem kann ein Mutterunternehmen für Fehler ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft haften, wenn diese als von ihr gelenkt gilt (piercing the corporate veil). Insgesamt erfolgt die Zuständigkeitsannahme eher zulasten ausländischer Unternehmen. Leitlinien des Supreme Court zur Zuständigkeit existieren, ändern sich aber von Zeit zu Zeit.

Bundesgerichte und staatliche Gerichte in den USA

Das Gerichtssystem in den Vereinigten Staaten gliedert sich grundsätzlich in für das Federal Law zuständige Bundesgerichte sowie für das jeweilige State Law zuständige Gerichte in den einzelnen US-Staaten. Bundesgerichte sind dabei zuständig für Fälle, die die Verfassung und Bundesrecht berühren, sowie Fälle mit Auslandsbezug. Außerdem klären die Bundesgerichte ab einem Streitwert von 75.000 US-Dollar Streitigkeiten zwischen Angehörigen verschiedener US-Staaten. Das Supreme Court als oberstes Bundesgericht entscheidet vor allem über Fragen der Verfassungsmäßigkeit grundrechtlicher wie staatsorganisatorischer Sachverhalte. Sofern die Bundesgerichte nicht ausschließlich zuständig sind, ist auch die Wahl eines staatlichen Gerichts möglich. Aufgrund jeweiliger Vor- und Nachteile ist die Rechtswegfrage stets abzuwägen.

Insbesondere da das US-Recht weit überwiegend die Bundesstaaten erlassen, verhandeln vorwiegend die State Courts Rechtsstreitigkeiten. Als höchstes Gericht auf Ebene jedes Bundesstaats existiert dafür ein State Supreme Court. Dabei gliedern sich die Instanzen aufsteigend in Bezirksgerichte (district courts), Berufungsgerichte (courts of appeals) und einen Obersten Gerichtshof (State Supreme Court). Die Aufgabenverteilung und Untergliederung ist hierbei wiederum vom Bundesstaat abhängig. Für Bundesgerichte sind es entsprechend über das Land verteilt 94 U.S. District Courts und 12 U.S. Courts of Appeals, die zusammen in 12 sogenannten circuits jeweils für das Gebiet mehrerer Staaten zuständig sind, sowie der über allen stehende U.S. Supreme Court in Washington. Letzterer fungiert dabei als letzte Instanz in allen Rechtsfragen. Verglichen mit deutschen Gerichten erfüllt der Supreme Court damit grob umrissen Aufgaben, die in Deutschland das Bundesverfassungsgericht und die obersten Bundesgerichte wahrnehmen.

Ablauf von Prozessen in den Vereinigten Staaten

Amerikanischer Zivilprozess

Wie das meiste Recht ist auch das Prozessrecht in den USA Sache des jeweiligen Staates. Das Prozessrecht der Bundesgerichte bestimmt der Supreme Court. In vielen Punkten gleichen sich die Prozessordnungen jedoch. Danach haben Parteien in einem amerikanischen Zivilprozess (civil case) mehr Aufgaben, als das vor deutschen Gerichten der Fall ist. Das beginnt bereits bei der Zustellung einer Klageschrift (complaint). Diese muss der Kläger (plaintiff) selbst zustellen und nicht das von ihm angerufene Gericht. Dieses erteilt dem Kläger lediglich eine von ihm mit der Klage zuzustellende Vorladung (summons). Den Zustellungsnachweis muss der Kläger sodann dem Gericht vorlegen. Der Beklagte muss innerhalb einer vorgegebenen Frist reagieren, sonst ergeht ein Versäumnisurteil (default judgment). Ein default judgment droht einer Partei auch bei nicht ausreichender Mitwirkung am Prozess. Auch im weiteren Verlauf tauschen die Parteien nun folgende Schriftsätze direkt und nicht über das Gericht aus. Das gilt auch für das vor der Verhandlung (trial) stattfindende Beweisverfahren, das bei schlüssiger Klage erfolgt.

Beweisverfahren im amerikanischen Zivilprozess – discovery

Beide Seiten müssen im Rahmen der discovery auf eigene Kosten Informationen offenlegen, Dokumente übergeben und Zeugen benennen (request for production). Die Parteien und Zeugen werden befragt und Sachverständige herbeigezogen (deposition). Einer Ladung mittels subpoena ist Folge zu leisten. Regelmäßig legt eine Seite der anderen einen schriftlichen Fragenkatalog (interrogatories) vor. Der Kläger, dem regelmäßig der Beweis obliegt, kommt aufgrund dieser Ausforschung viel einfacher an Informationen der Gegenseite als hierzulande. Bei Weigerung kann das Gericht die andere Seite auf Antrag dazu verpflichten (motion). Ziel ist es, schnell Fakten zu schaffen, auch in Hinblick darauf, den Prozess mittels Vergleich (settlement) vor der Verhandlung zu beenden. Wenn nicht, folgen unter Zugrundelegung der jeweiligen Beweise Anträge auf Erlass eines entsprechenden Urteils. Die folgende Verhandlung findet mit oder ohne Beteiligung einer Jury statt. Eine Jury fehlt bei unstrittigen Sachverhalten, wenn keine Partei sie wünscht oder der Fall nach Billigkeit (equity) zu entscheiden ist, weil er ein nicht leicht in Geld auszudrückendes Verlangen beinhaltet, z. B. eine Vertragsanpassung oder einstweilige Verfügung (injunction).

Verhandlung – trial

Jeder Beteiligte kann die Verhandlung vor Geschworenen (jury trial) verlangen, ansonsten erfolgt das Verfahren ausschließlich durch Richter (bench trial). Zivilverfahren mittels Jury finden dabei außer in den Vereinigten Staaten nur noch in Kanada überwiegend statt.

Vor der Jury-Entscheidung erklärt der Richter noch das seiner Meinung nach im Fall anzuwendende Recht oder hält ihre Entscheidung mangels ausreichender Beweise für entbehrlich. Die Jury entscheidet sodann anhand der von ihr verfolgten Verhandlung, insbesondere der Vorträge der Anwälte, des vorgelegten Beweismaterials und der Vernehmung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen, ob die Klage berechtigt war, und nennt gegebenenfalls den zu zahlenden Schadensersatz. Die Entscheidungsfindung (verdict) benötigt Stunden bis mitunter Tage. Dem verdict der Jury können sich Kläger oder Beklagter danach anschließen.

Sodann kann der Richter, der ansonsten die Verhandlung nur überwacht, sein Urteil gemäß verdict fällen. Oder aber der Richter korrigiert die vorgeschlagene Geldsumme nach oben oder nach unten. Hingegen wird bei eklatanten Fehlern der Fall mit neuer Jury neu aufgerollt. Andererseits kann der Richter die Jury-Entscheidung für falsch halten, da die Beweise offensichtlich etwas anderes sagen, und eine eigene Entscheidung treffen.

All das ist kostspielig und zeitaufwendig. Streitigkeiten ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen (arbitration), ist daher nicht selten. Hinzu kommen weitere Vorteile wie nichtöffentliche Verhandlung, freie Richterwahl und beschränktes Beweisverfahren. Einem Schiedsgericht für den Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung den Vorzug vor einem Prozess vor staatlichen Gerichten (litigation) zu geben, ist häufig vertraglich festgelegt (arbitration clause).

Amerikanischer Strafprozess

Strafprozesse in den USA verhandeln weit überwiegend die State Courts. Auch die Strafgerichte in den USA entscheiden dabei als Geschworenengerichte. Der Anspruch eines Angeklagten auf eine Jury gibt dabei der 6. Verfassungszusatz. Weitere Rechte wie das Verbot doppelter Bestrafung, gegen sich selbst auszusagen und das Recht auf einen Anwalt regeln das 5. und 14. Amendment.

Jury im Strafprozess

Die Jury besteht in der Regel aus zwölf juristischen Laien. Allein die Jury entscheidet, ob ein Angeklagter in ihren Augen schuldig oder unschuldig ist. Dabei muss der Staatsanwalt sie von seiner Sicht der Dinge überzeugen und der Strafverteidiger diese zerstreuen. Zudem legt die Jury in einigen Bundesstaaten auch das Strafmaß fest. In anderen Bundesstaaten ist das Aufgabe des Richters. Unabhängig davon hat die Auswahl der Geschworenen in jedem Fall große Bedeutung für den Strafprozess.

In komplexen Strafverfahren und bei schweren, insbesondere mit der Todesstrafe bedrohten Straftaten entscheidet in einigen Bundesstaaten eine grand jury. Für diese gelten eigene Regeln: So entscheidet die aus bis zu 23 Personen bestehende Grand Jury anders als die petit jury nur über die berechtigte Anklage, jedoch nicht über die Schuld des Angeklagten.

Todesstrafe in den USA

Nach wie vor existiert mit Stand 2014 in 32 Bundesstaaten, darunter Kalifornien, Florida und Texas, sowie auf Bundesebene und beim US-Militär die Todesstrafe. Dabei bestehen Unterschiede etwa hinsichtlich der Begehungsweise von Mord, der möglichen Hinrichtungsmethoden und eventueller Begnadigung. Auf nationaler Ebene regelt der Federal Death Penalty Act die Todesstrafe, der Teil des für das nationale Strafrecht bedeutenden Violent Crime Control and Law Enforcement Act ist.

Verfahrenskosten in den USA

Auch bei den Verfahrenskosten bestehen erhebliche Unterschiede. So trägt jeder Beteiligte in einem amerikanischen Zivilprozess auch im Erfolgsfall seine Kosten meist ganz oder zumindest anteilig selbst (american rule), sofern das Gericht bzw. Gesetz nichts anderes entscheidet. Die Gerichtskosten sind unabhängig vom Streitwert. Die Anwaltskosten in den USA richten sich mangels einer Gebührenordnung, wie sie in Deutschland existiert, generell nach einem zuvor mit dem Anwalt vereinbarten Honorar. Das Honorar (fee) basiert dabei in der Regel auf einem bestimmten Stundensatz (hourly rates), einer vorab festgelegten Pauschale (flat fee) oder hängt vom Erfolg des Anwalts ab. Ein solches Erfolgshonorar (contingency fee) wird in der Regel nur bei um hohe Summen geführten Schadensersatzprozessen vereinbart. Typische Fälle sind Sammelklagen (class actions), Klagen von Unfallopfern oder im Rahmen der Produkthaftung. Hingegen ist die erfolgsabhängige Bezahlung für Strafverteidiger in Strafprozessen und bei familiären Auseinandersetzungen in den meisten Staaten bereits gesetzlich ausgeschlossen.

Ein Rechtsanwalt in den USA muss grundsätzlich eine Zulassungsprüfung (bar examination) im jeweiligen Bundesstaat bestehen, in dem er als Anwalt tätig sein will. Entsprechendes gilt für die Berechtigung, vor höheren Gerichten wie insbesondere dem Supreme Court aufzutreten. Dem bar exam voraus geht dabei in der Regel ein dreijähriges Studium. Da eine entsprechende Ausbildung in den USA fehlt, arbeitet ein Richter oder Staatsanwalt vor seiner Ernennung bzw. Wahl regelmäßig mehrere Jahre als Rechtsanwalt. Dabei werden Bundesrichter vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt.

(GUE)