3.924 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Drenkwitz
Kanzlei Birgit Drenkwitz, Jößnitzer Straße 119, 08525 Plauen 7016.2118486018 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Birgit Drenkwitz gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Eckhardt Jung
Kanzlei Marietta Scherlo, Bahnhofstr. 17-19, 35066 Frankenberg (Eder) 6781.8251777528 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Eckhardt Jung bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Herr Jung hat sich viel Zeit genommen für ein sehr nettes, informatives und detailliertes Gespräch über die … (06.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jennifer Brune
Rechtsanwältin Jennifer Brune
Anwaltsbüro Lehrter, Oststraße 16, 49477 Ibbenbüren 6652.1989530139 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Jennifer Brune vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Schrimper
sehr gut
Rechtsanwältin Karin Schrimper
Fachanwaltskanzlei nur für Erbrecht Karin Schrimper, Westhagen 59, 48249 Dülmen 6647.9649614157 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Karin Schrimper
aus 15 Bewertungen Die Beratung hat uns sehr gut gefallen. (09.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinne Amend
Kanzlei Corinne Amend, In der Gifiz 5, 77656 Offenburg 6870.2457946228 km
Mein Ziel ist es, meine Mandanten umfassend, kompetent und ergebnisorientiert zu beraten, ihre Interessen zügig und pragmatisch durchzusetzen und dabei auch den Blick auf die Kosten nicht zu verlieren
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Corinne Amend ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
(17.10.2022) Frau Amend hat mich mit Erfolg vertreten. Sie schätzt alles realistisch ein, macht keine falsche Hoffnung, ich kann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dott. Martin Hartner Avvocato
Rechtsanwalt Dott. Martin Hartner Avvocato
Maltry RechtsanwältInnen PartG mbB, Hohenzollernstr. 89, 80796 München 7117.5049634788 km
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (Werner Heisenberg)
Erbrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Dott. Martin Hartner Avvocato ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(18.12.2021) Fachwissen und hoher Einsatz
Profil-Bild Rechtsanwältin Cathrin Dürichen
sehr gut
Rechtsanwältin Cathrin Dürichen
Rechtsanwaltskanzlei Duerichen, Gerbergasse 4, 01662 Meißen 7057.7792562102 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Cathrin Dürichen bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Cathrin Dürichen hat mich äußerst kompetent und professionell in einer erbrechtlichen … (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Pütz
Anwaltskanzlei Monika Pütz, Ludwigstr. 174, 86899 Landsberg am Lech 7080.1953824429 km
Mit Kompetenz und persönlichem Engagement für Ihren Erfolg!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Pütz im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Mrs. M. Putz is an excellent Anwaltin. She is very competent and honest. (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Erik Jahn
Rechtsanwalt Erik Jahn
Kanzlei Erik Jahn, Richard-Steinweg-Str. 5, 17291 Prenzlau 6955.6025401898 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Erik Jahn hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Hat mich sehr gut und verständlich zum Thema Erstellung meines Testaments beraten. (09.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rainer Hildebrand
Rechtsanwalt Dr. Rainer Hildebrand
Dr. Rainer Hildebrand, Prinzenstr. 9, 44135 Dortmund 6676.4493532349 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Hildebrand gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Stein
Rechtsanwalt Thomas Stein
Stein Rechtsanwalt, Steinweg 5, 07743 Jena 6958.7940933307 km
Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Stein - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andrzej Remin
Rechtsanwalt Dr. Andrzej Remin
Kanzlei für internationales Erbrecht, Hohenzollernring 1-3, 50672 Köln 6673.9717495385 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Andrzej Remin
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Kanzlei Tanja Hilpert, Siegtalstr. 2, 57080 Siegen 6744.1598269785 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Hilpert bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(29.02.2024) Ich bin verdammt glücklich so eine top Anwältin zu haben.
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Kästner-Wolff
sehr gut
Kanzlei Barbara Kästner - Wolff, Lange Herzogstraße 61/62, 38300 Wolfenbüttel 6826.6309996007 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Kästner-Wolff hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Erste Beratung sehr freundlich... geht auf die Sorgen ein und bemüht sich ... das ganze Team sehr nett . (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lange
Rechtsanwalt Thomas Lange
LANGE - OTTO Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Heinrich-Zille-Str. 1, 01219 Dresden 7082.7236945619 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Lange gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Sehr kompetente und auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Beratung. (27.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler
gut
Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler
Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler Kanzlei Eisenrigler, Neuburger Str. 27, 94032 Passau 7210.4949240919 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Schnelle Reaktion auf das Anliegen (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Geiser
Rechtsanwalt Christoph Geiser
Fachanwaltskanzlei Geiser, Waldstraße 6, 52531 Übach-Palenberg 6622.7458037532 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Geiser
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Klische
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Klische
Kanzlei Jens Klische, Kurhausstr. 16, 36433 Bad Salzungen 6883.1805590638 km
Das Mandat ist erst dann erfolgreich beendet, wenn der Gegner das Urteil erfüllt hat.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Klische bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 61 Bewertungen Ein sehr netter und freundlicher Anwalt habe schnell einenTermin bekommen ,er hat mir schnell erfolgreich geholfen in … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Katharina Mosel
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Katharina Mosel
Kanzlei Linden & Mosel, Hohenstaufenring (Seiteneingang Lindenstraße) 63, 50674 Köln 6673.9258570071 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Katharina Mosel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 87 Bewertungen Zu jeder Zeit hat mich Frau Mosel mit offenen Worten und kompetent begleitet, so dass das Verfahren mit gutem Ergebnis … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Joe
Rechtsanwalt Michael Joe
Anwaltskanzlei Berlinger - Joe - Dag, Eichenbühler Str. 1, 63897 Miltenberg 6884.6609635166 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Joe bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jörg-Christian Linkenbach
Rechtsanwalt und Notar Jörg-Christian Linkenbach
Kanzlei Linkenbach - Erbrecht und Vorsorge, Dorfstr. 28, 33739 Bielefeld 6709.6862424645 km
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen (Hermann Hesse)
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg-Christian Linkenbach ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Nägele
Rechtsanwalt Michael Nägele
Rechtsanwälte Schwarz & Nägele, Bahnhofstr. 28, 74613 Öhringen 6927.6772592398 km
Arbeitsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Nägele im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(18.08.2021) Die gesammte Berratung war hervorragend und ich hoffe auf ein gutes Ergebnis
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane A. Lang
Rechtsanwältin Christiane A. Lang
Kanzlei Christiane A. Lang, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin 6973.971611096 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christiane A. Lang vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Weddig
sehr gut
Rechtsanwältin Ursula Weddig
Kanzlei Ursula Weddig, Wilhelmstr. 4, 65185 Wiesbaden 6800.7186999622 km
Ich führe Sie sicher durch das Labyrinth ! Vertrauen Sie darauf !
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Weddig ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 57 Bewertungen Sehr geehrte Frau Weddig ich möchte Ihnen gerne meine Wertschätzung für Ihre herausragende Arbeit und Ihr Engagement … (12.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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