3.917 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Meents
Rechtsanwältin Anne Meents
Kanzlei Meents, Kastanienring 32, 74906 Bad Rappenau 6899.4161897955 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anne Meents
aus 6 Bewertungen Super ist der beste Rechtsanwältin (18.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Haußmann
Rechtsanwältin Ines Haußmann
Rechtsanwaltskanzlei Ines Haußmann, Bötzower Platz 1, 16515 Oranienburg 6951.7751586177 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Haußmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Frau Haussmann hat nach über drei Jahren meinen Fall trotz Ermittlungspannen der Polizei und StA erfolgreich für mich … (17.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Matthias Rösler
Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Matthias Rösler
Groll, Gross & Steiner Rechtsanwälte Rechtsanwälte und Steuerberater Partmb, Prannerstraße 6, 80333 München 7118.8654115918 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Matthias Rösler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(20.01.2019) Wir waren sehr zufrieden. Absolut kompetente Beratung und Erstellung des Erbauseinandersetzungsvertrag mit dem Blick …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Neupert
sehr gut
Rechtsanwalt Tim Neupert
Kanzlei Heinzel & Neupert, Pirckheimerstr. 28, 90408 Nürnberg 7011.2072768052 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Mediation
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Tim Neupert
aus 55 Bewertungen Wenn ich hier 6 Sterne vergeben könnte würde ich es tun!! Ich kann Herrn Neupert uneingeschränkt empfehlen. Er … (22.12.2023)
Profil-Bild Notar Mag. Markus Prandtstetten
Notar Mag. Markus Prandtstetten
Kanzlei Markus Prandtstetten, Landstraßer Hautpstraße 8, 1030 Wien, Österreich 7413.4921055946 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Herr Notar Mag. Markus Prandtstetten gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Broich
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Broich
Kanzlei Bernd Broich, Brügelmannstr. 16, 50679 Köln 6676.6133310427 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Broich im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 27 Bewertungen RA Broich vertrat mich in einer hoch emotional aufgeladenen Erbrechtsangelegenheit. Er war zugleich fachlich höchst … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Winfried Rohden
Rohden Rechtsanwälte, Eisenbahnstr. 49, 67655 Kaiserslautern 6805.600916992 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Winfried Rohden
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Gärtner
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Gärtner
Gärtner & Kühle - Rechtsanwälte in überörtlicher Sozietät, Nürnberger Str. 49, 10789 Berlin 6972.1298370132 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Thorsten Gärtner
aus 12 Bewertungen Zu Herrn Gärtner bin ich über seinen guten Leumund gekommen und auch für mich ist er ein Anwalt den ich absolut … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen
Kleinjohann Rechtsanwälte Fachananwälte Notare, Schiefer Weg 6 c, 37073 Göttingen 6824.7521947606 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 76 Bewertungen Herr Ockershausen hat uns bei der Erstellung unseres Testaments ausgiebig und geduldig beraten. Die relevanten … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Czelinski
Rechtsanwalt Uwe Czelinski
Mildenberger • Lusch + Partner, Bertha-von-Suttner-Str. 3, 77654 Offenburg 6869.7145247776 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Czelinski bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(28.03.2023) Es war eine freundliche und klare Unterhaltung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Hennig
Rechtsanwalt Tom Hennig
Kampf Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Leonrodstr. 68, 80636 München 7116.2168986808 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Tom Hennig
aus 6 Bewertungen Schnell und professionellen Deklaration und Helfen .Leide wegen Verjährungsfrist habe ich keine Chance mehr. Mit … (28.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Conrad
Rechtsanwalt Carsten Conrad
Anwaltskanzlei Conrad, Konrad-Adenauer-Promenade 18, 35578 Wetzlar 6791.1584411062 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Conrad unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(18.04.2022) Sehr angenehmer und kompetenter Rückruf
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Katharina Ortlinghaus
sehr gut
Kanzlei für Scheidungen und Erbrecht, Sternstr. 22, 42859 Remscheid 6678.4814913801 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Monika Katharina Ortlinghaus
aus 11 Bewertungen Frau Ortlinghaus hat profunde Sachkenntnisse und hat mich kompetent beraten. Sie arbeitet lösungsorientiert und mit … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Edgar Bandowski
Rechtsanwalt und Notar Edgar Bandowski
Edgar Bandowski, Neuer Weg 4, 58849 Herscheid 6711.0213759338 km
Wir verstehen uns als Ihre Anwaltskanzlei in Herscheid und werden Ihr Anliegen professionell, zielstrebig und erfolgsorientiert vertreten. Erst wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Edgar Bandowski
Profil-Bild Rechtsanwalt Josef Schirra
Kanzlei Josef Schirra, Trierer Str. 3, 66822 Lebach 6752.4707629456 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Josef Schirra im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(15.03.2024) Sehr kompetenter Anwalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kaiser
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kaiser
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Konrad-Adenauer-Straße 19, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6833.6610031272 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Michael Kaiser
aus 28 Bewertungen Die Überschrift sagt es bereits! Es hat alles gepaßt, ich würde Herrn Kaiser uneingeschränkt weiterempfehlen und … (21.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marianne Gippert
sehr gut
Rechtsanwältin Marianne Gippert
Gippert & Klein Rechtsanwälte in Partnerschaft, Greifswalder Straße 5, 10405 Berlin 6975.6200429409 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Marianne Gippert vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 57 Bewertungen Frau Gippert hat mich seit 2017 in insgesamt 11 Fällen (Sorgerecht) vertreten. Sie war jederzeit für mich erreichbar. … (05.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Wagner
sehr gut
Anwalts- & Fachanwaltskanzlei WAGNER, Hildastraße 38, 77654 Offenburg 6869.9529900272 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Tanja Wagner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Sehr zufrieden gewesen mit Frau Wagner, hat Ahnung und ist gewissenhaft. Hat mich sehr gut durch die ganzen Verfahren … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Löhr
sehr gut
Rechtsanwalt Holger Löhr
Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Limbacher Str. 62, 91126 Schwabach 7015.6627741852 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Holger Löhr
aus 22 Bewertungen Seher kompetente herzliche und hilfreiche Beratung Seher empfehlenswert (26.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja C. Lehrmann
Rechtsanwältin Tanja C. Lehrmann
Anwaltskanzlei Lehrmann, Renzstraße 27, 74821 Mosbach 6896.7487790243 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Tanja C. Lehrmann
(27.09.2021) Gesamte Besprechung und die Art und Weise, wie Frau RAin uns als Klienten die Gesamtsituation er- klärte, vor allem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nancy Brehme LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nancy Brehme LL.M.
Nancy Brehme Rechtsanwältin, Nordstr. 100, 45525 Hattingen 6665.6470290074 km
Alles, was Recht ist!
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Nancy Brehme LL.M.
aus 28 Bewertungen Sehr freundlich und kompetente Beratung hat mir wirklich schnell weitergeholfen. kann man nur empfehlen. (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mohamin Nor Eddine Tahiri LL.M Eur
sehr gut
Rechtsanwalt Mohamin Nor Eddine Tahiri LL.M Eur
Kanzlei Tahiri, Kösliner Straße 10, 52477 Alsdorf 6630.0706442236 km
Die Kanzlei Tahiri bietet Ihnen umfassende juristische Beratung und Vertretung vor den Gerichten in allen Bereichen des : Erbrecht, Familienrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht, Zivilrecht.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Mohamin Nor Eddine Tahiri LL.M Eur
aus 23 Bewertungen Vertrag geschrieben (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joseph von Ranke
Rechtsanwalt Joseph von Ranke
Löffler & Partner, Widenmayerstraße 15, 80538 München 7120.22113544 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Joseph von Ranke - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Boßert
Rechtsanwältin Birgit Boßert
Anwaltskanzlei Boßert, Bergstr. 26, 20095 Hamburg 6720.0816750963 km
Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Boßert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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