3.919 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrice Wahlenmaier-Lang
Rechtsanwältin Beatrice Wahlenmaier-Lang
TREWIUS Rechtsanwälte, Ulmer Str. 127, 73054 Eislingen/Fils 6970.439628514 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Beatrice Wahlenmaier-Lang für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(19.03.2023) Der Termin bei Frau Wahlenmaier-Lang kam sehr schnell zustande. Der Ersttermin war sehr umfangreich und voller …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch
Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch
Kanzlei Dr. Schoch & Leister, Bahnhofstr. 1, 69115 Heidelberg 6865.4537075006 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Schoch arbeitete mit präzisen Fragestellungen, geduldiger Sachlichkeit und einer feinen Prise … (23.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Filippi
Rechtsanwalt Ingo Filippi
Kanzlei Ingo Filippi, Badstrasse 9, 70372 Stuttgart 6931.9602047448 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Ingo Filippi
aus 9 Bewertungen ich möchte Sie informieren, dass ich selbst eine – Strafanzeige wegen Betrug – geschrieben und an Staatsanwaltschaft … (03.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Stöckmann
Rechtsanwalt Volker Stöckmann
Rechtsanwaltskanzlei Stöckmann, Silcherstr. 9, 70771 Leinfelden-Echterdingen 6933.6510527439 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Volker Stöckmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Wengert LL.M.
Rechtsanwalt Sascha Wengert LL.M.
Wengert GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Friedinger Str. 2, 78224 Singen (Hohentwiel) 6966.8124775208 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Sascha Wengert LL.M.
aus 7 Bewertungen Sehr kompetente freundliche und hilfreiche Beratung trotz kurzfristigem Termindruck (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Hubert
sehr gut
Rechtsanwältin Elke Hubert
Kanzlei Elke Hubert, Herzog-Ludwig-Straße 9, 85570 Markt Schwaben 7134.511246339 km
Im Familien- und Erbrecht ist es wichtig, faire Lösungen zu finden. Zusammen mit den Mandanten entwickle ich Strategien, um persönlich und finanziell belastende Streitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Elke Hubert unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Frau RA Hubert hat sehr gut zugehört und die relevanten Fragen sehr kompetent beantwortet. Ein effizientes und … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Buhmann
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Buhmann
Buhmann Rechtsanwälte, Innsbrucker Str. 37, 10825 Berlin 6973.620768746 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Buhmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 55 Bewertungen Herr Buhmann und sein Team haben mich während der gesamten Zeit des Insolvenzverfahrens hervorragend und stets zu … (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrix Wicha
sehr gut
Rechtsanwältin Beatrix Wicha
Adam Rechtsanwälte, Echterdinger Str. 47, 70794 Filderstadt 6938.7593462423 km
Fachanwältin Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Beatrix Wicha
aus 33 Bewertungen Frau Wicha hat mit ihrer fachkundigen Beratung gerade noch rechtzeitig verhindert, dass ich für meine Kinder eine … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Fabian
Rechtsanwalt Frank Fabian
Hotz & Partner Steuerberater, Lindenstr. 25, 71229 Leonberg 6919.4423032535 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Fabian bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia
sehr gut
Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia
Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia, Augustinerstr. 5, 73728 Esslingen am Neckar 6941.2627469554 km
Den Menschen empathisch und sachlich helfen, Ihre Rechte geltend zu machen - das ist mein persönlicher Leitsatz bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Ich habe sehr schnell einen Termin bekommen und habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Angelegenheit ist momentan … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Reddemann
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Reddemann
Kanzlei Kerstin Reddemann, Marktplatz 2, 83527 Haag in Oberbayern 7156.1168316595 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Kerstin Reddemann
aus 11 Bewertungen Frau Reddemann ist sehr nett ,Ich habe mich von Anfang an bei ihr gut aufgehoben & beraten gefühlt. Meine … (24.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Steinmetz
Rechtsanwalt Dr. Alexander Steinmetz
Löber Steinmetz & García, Kaulbachstr. 1, 60594 Frankfurt am Main 6826.9270055195 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Steinmetz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(18.08.2020) Dr. Steinmetz war eine negative Erfahrung für mich. Ich kann ihn nicht weiterempfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Nickel
Rechtsanwalt Gerhard Nickel
Kanzlei Gerhard Nickel, Marktplatz 10, 73614 Schorndorf 6951.5583352036 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Nickel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(28.05.2021) sehr kompetente und freundliche Beratung. Herr Nickel hat uns vor vielen Jahren schon mal in einem Rechtsfall …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Liesigk
Kanzlei Dohrmann, Gustav-Adolf-Str. 21, 04849 Bad Düben 6980.0833716127 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Petra Liesigk gerne zur Verfügung
(12.12.2022) schnelle Terminierung und schnelle Bearbeitung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Feix
Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Feix
anwalt+ Feix - Palma Rechtsanwälte, Anichstraße 17/3, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.1092955166 km
Arbeitsrecht • Sportrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Feix
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Sigloch
Rechtsanwältin Christiane Sigloch
Kanzlei Christiane Sigloch, Schlossmühlgasse 11, 74653 Künzelsau 6935.1723803788 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Sigloch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(04.04.2023) War für mich positiv.
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Locke
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin Locke
Kanzlei Katrin Locke, Rähnitzgasse 23, 01097 Dresden 7079.6578466142 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Locke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 137 Bewertungen Wir wurden bereits mehrfach von Frau Locke vertreten. Unsere Probleme wurden stets sach- und fachlich bearbeitet und … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Kania
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Kania
Kania, Tschersich & Partner Rechtsanwälte mbB, Kasinostr. 19-21, 42103 Wuppertal 6669.9175272696 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Kania gerne zur Verfügung
aus 35 Bewertungen Herr Kania überzeugt uneingeschränkt durch fachliche Kompetenz und seine ruhige sachliche Art und Weise. Sein Team, … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Steinbach LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Steinbach LL.M.
Kanzlei Prell | Carl | Steinbach, Schießplatzstr. 38a, 90469 Nürnberg 7015.5250488939 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Sportrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Felix Steinbach LL.M.
aus 26 Bewertungen Herr Steinbach hat uns bei unserem Sponsorenvertrag wirklich sehr weiter geholfen. Er kann offensichtlich auf … (20.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maja Mai
Kanzlei Maja Mai, Friedrich-Engels-Ring 52e, 17033 Neubrandenburg 6907.9435288875 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Mediation
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Maja Mai für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Reichert
Kanzlei Reichert, Pfarrgasse 2, 63916 Amorbach 6885.3311044191 km
Fiat iustitia, et pereat mundus!
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Holger Reichert
(21.09.2023) Herr Reichert ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Egal bei welchen Rechtsfragen, man fühlt sich bei ihm direkt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Steinseifer
Rechtsanwalt Daniel Steinseifer
Freudenberg | Steinseifer, Bernauer Straße 43, 16515 Oranienburg 6952.1171304719 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Daniel Steinseifer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
(05.09.2023) Herr Steinseifer ist ein sehr guter und ruhiger Anwalt,der nicht auf das schnelle Geld aus ist,sondern das wohl seiner …
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Marschke
Rechtsanwältin Antje Marschke
Marschke & Kollegen, Greifswalder Str. 139, 10409 Berlin 6975.7971404101 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Antje Marschke
(16.06.2023) Frau Marschke, War immer zuverlässig und hat alle Fragen egal ob per Mail oder telefonisch innerhalb von 48h …
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Mehlhorn
Rechtsanwalt Norbert Mehlhorn
Kanzlei Norbert Mehlhorn, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen 6949.6707774941 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Norbert Mehlhorn gerne zur Verfügung
(02.06.2022) ***NICHT ZU EMPFEHLEN***

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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