3.924 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Riedel
sehr gut
Riedel & Riedel, Lange Str. 106, 19230 Hagenow 6795.78220789 km
Bei uns sind Sie in guten Händen!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stefan Riedel
aus 85 Bewertungen super nett und ich fühle mich sehr gut beraten und aufgehoben (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Hermann
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Hermann
Kanzlei M. Hermann, Schardthof 6, 84051 Essenbach 7131.3059271698 km
Zuhören - überlegen - engagieren.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Markus Hermann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 19 Bewertungen Sehr kompetente , sympathische und auf den Punkt genaue Beratung. Absolut schnelle Bearbeitung und Übersendung aller … (02.10.2023)
Profil-Bild EU-Anwalt §2 EuRAG und ügyvéd dr. Balázs Attila Ács LL.M.
EU-Anwalt §2 EuRAG und ügyvéd dr. Balázs Attila Ács LL.M.
NZP NAGY LEGAL, Theresienstraße 9, 90403 Nürnberg 7011.5790237691 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr EU-Anwalt §2 EuRAG und ügyvéd dr. Balázs Attila Ács LL.M. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
(13.01.2022) Ein sehr kompetenter und freundlicher Anwalt, der mir bei meinem Anliegen gut weiterhelfen konnte.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Otto Mahlknecht
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Otto Mahlknecht
Rechtsanwalt - Avvocato, Universitätsplatz, Sernesistraße, 34, Bozen, Italien 7202.0472195598 km
Schnell, zuverlässig und kompetent - Ihr Rechtsanwalt in Italien
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Otto Mahlknecht
aus 10 Bewertungen Rasche und äußerst kompetente und zielführende Beratung (01.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Hoffmann
Anwaltskanzlei Hoffmann, Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin 6967.8969536664 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Georg Hoffmann
(02.03.2024) Herr Hoffmann war seriös und kurzfristig bereit, meinem Anliegen zu entsprechen. Nach vier Monaten konnte ich so meine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hofschuster
Rechtsanwalt Thomas Hofschuster
Kanzlei Thomas Hofschuster, Lochhauserstr. 8, 82178 Puchheim 7103.2414524869 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Hofschuster
(01.12.2023) Einfach perfekt So stelle ich mir einen Rechtsanwalt vor
Profil-Bild Rechtsanwalt Albrecht Graf von Reichenbach
Rechtsanwalt Albrecht Graf von Reichenbach
Rechtsanwaltskanzlei Albrecht Graf von Reichenbach, Niederwallstraße 10, 10117 Berlin 6975.0351964852 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Albrecht Graf von Reichenbach ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Cimin
Rechtsanwältin Michaela Cimin
Kanzlei Pöschl, Morgensternstr. 10, 90451 Nürnberg 7012.7444339724 km
Fachanwältin Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Cimin hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler
Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler
Rechtsanwälte Jordan & Dr. Auffermann Partnerschaft, Kapuzinerstr. 17, 97070 Würzburg 6921.6476271641 km
Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Löffler hat mich in einer erbrechtlichen Angelegenheit beraten. In dieser Zeit hat er mich kompetent und … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel
Dr. Wetzel & Behm, Hofstatt 8, 88662 Überlingen 6986.9883108292 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel
aus 15 Bewertungen Herr Dr Wetzel hat uns gegenüber des Finanzamts geholfen eine irreal, auf faktischen Ungereimtheiten beruhende … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Amelie Friederike Busch
Rechtsanwältin Amelie Friederike Busch
Kanzlei am Bach, Am Bach 2, 33602 Bielefeld 6714.6818319748 km
Familienrecht • Erbrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Amelie Friederike Busch
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Nicole Barra-Ottl
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. jur. Nicole Barra-Ottl
Blume/Kischko/Dr. Barra-Ottl Rechtsanwälte, Am Mühlentor 4, 17489 Greifswald 6884.2339012387 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Nicole Barra-Ottl - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 28 Bewertungen Ich bin sehr froh, mich damals bei Fr. Dr. Barra-Ottl nach einem Termin erkundigt zu haben. Habe mich seit dem ersten … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Buhren
Rechtsanwalt Daniel Buhren
Dr. Strecker & Hane GbR, Parkstrasse 6, 44532 Lünen 6674.5245127402 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Buhren
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Schwier
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Kerstin Schwier, Markt 23, 04680 Colditz 7020.0789922676 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Kerstin Schwier
aus 60 Bewertungen Mit Frau Schwier an meiner Seite habe ich mich bei der Verhandlung sehr gut gefühlt. Ich wurde sehr gut beraten und … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Kulzer
Rechtsanwältin Claudia Kulzer
Rechtsanwältin Claudia Kulzer, Friedrichshofener Str. 1s, 85049 Ingolstadt 7069.5392147616 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Kulzer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(09.03.2020) Bei Frau Rechtsanwältin Kulzer war ich stets in guten Händen. Ihre freundliche, menschliche und empathische Art hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt Cüneyt Köroğlu
gut
Rechtsanwalt Cüneyt Köroğlu
Anwaltskanzlei Cüneyt Köroğlu, R1, 2-3, 68161 Mannheim 6846.7562964275 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Cüneyt Köroğlu - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 24 Bewertungen Herr Köroglu ist ein sehr kompetenter Anwalt. In meiner Klage hat er mich in jeglicher Hinsicht unterstützt und mir … (03.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Segl
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Rechtsanwältin Sandra Segl
Segl Rechtsanwälte, Stethaimer Str. 28, 84034 Landshut 7131.3519076423 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Sandra Segl für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 56 Bewertungen Vom ersten Tag an musste ich mich um fast nichts kümmern. Ich wurde über jeden Schritt über jedes Dokument stets … (13.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Zipp
Rechtsanwalt Stefan Zipp
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte, Zeuggasse 7, 86150 Augsburg 7063.1177522934 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Zipp
(25.02.2024) ***** Kompetente Beratung, schnelle Abwicklungen der Schadensanspruche. Empfehlenswert! *****
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Weissinger
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Rechtsanwalt Thomas Weissinger
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Weissinger, Haselmühlweg 1, 63741 Aschaffenburg 6861.8689427328 km
Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Weissinger bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 32 Bewertungen Sehr ausführliche Beratung im Rahmen einer Immobilienauseinandersetzung mit Miterben. (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Susanne Franke LL.M.
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Rechtsanwältin und Notarin Susanne Franke LL.M.
Kanzlei Susanne Franke, Amalienstraße 22, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6637.7104154502 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Susanne Franke LL.M. gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Absolut zufrieden. Frau Franke hat mich erfolgreich bei meinem Visumsantrag begleitet und mit Ihrem umfangreichen … (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Hennig
Rechtsanwalt Tom Hennig
Kampf Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Leonrodstr. 68, 80636 München 7116.2168986808 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Tom Hennig vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Schnell und professionellen Deklaration und Helfen .Leide wegen Verjährungsfrist habe ich keine Chance mehr. Mit … (28.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Jägerstr. 59, 10117 Berlin 6974.4807939988 km
Kein anderes Gebiet bietet mir als Rechtsanwalt so viele taktische und strategische Möglichkeiten wie das Erbrecht – sowohl bei der Gestaltung als auch beim Streit um das Erbe.
Erbrecht • Internationales Recht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer
aus 13 Bewertungen für das nette Telefonat. Sie haben mir sehr weitergeholfen! Dr. Raphael Köhler aus München (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Kittel
Rechtsanwalt Lars Kittel
AFK Rechtsanwälte, Bauhofstr. 5, 91052 Erlangen 6999.3565498567 km
BERATEN.BEGLETEN.LÖSEN Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen, nur durch Kompetenz und stetige Weiterbildung zu ergänzen!
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Lars Kittel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Herr Kittel hat uns in einer Erbangelegenheit vertreten. Seine Einschätzungen/Ratschläge sind eingetreten und sein … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Frimberger
Rechtsanwalt Michael Frimberger
Rechtsanwaltskanzlei Frimberger, Friedrichstr. 25, 95444 Bayreuth 7014.3683274315 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Michael Frimberger
aus 5 Bewertungen Herr Frimberger hat mich Sachlich und kompetent beraten und mir mal die Augen geöffnet, was bei uns alles zutun ist. … (27.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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