3.918 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Lars-Ole Ansteeg
Rechtsanwalt & Notar Lars-Ole Ansteeg
Dr. Lohsin & Partner Fachanwälte und Notare, Schlachte 31, 28195 Bremen 6675.0670682279 km
Rechtsberatung & Notariat - bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand!
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt & Notar Lars-Ole Ansteeg
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Friedrich
Rechtsanwältin Christina Friedrich
Kanzlei Christina Friedrich, Schießgraben 9, 55232 Alzey 6810.7273607659 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Christina Friedrich
aus 6 Bewertungen Frau Friedrich war immerzu erreichbar, erklärte alles verständlich und erzielte des gewünschte Ergebnis. Ih war rundum … (12.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Disch
Rechtsanwalt Andreas Disch
Kanzlei Andreas Disch, Von-Emmich-Straße 4, 78467 Konstanz 6993.4620546645 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Disch
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian J. Rüber
Rechtsanwalt Dr. Florian J. Rüber
Rüber Rechtsanwälte Steuerberater GbR, Konrad-Adenauer-Ufer 37, 50668 Köln 6674.954413317 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Florian J. Rüber ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus Decker
Rechtsanwaltskanzlei Decker, Opernstraße 11-13, 34117 Kassel 6810.4328039277 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Claus Decker
(15.11.2019) Herr Decker ist sehr kompetent und sehr sachlich und besitzt die Gabe den Überblick zu behalten. In einer sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Freudenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Jörn Freudenberg
Freudenberg | Steinseifer, Bernauer Straße 43, 16515 Oranienburg 6952.1171304719 km
"Andere denken nach, wir denken vor."
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jörn Freudenberg
aus 17 Bewertungen Sehr kompetente, schnelle Reaktion gegenüber dem Ordnungsamt bezüglich der angeblichen Geschwindigkeitsübertretung. … (18.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Wannapa Ngamjaroensil
Rechtsanwältin Wannapa Ngamjaroensil
Baumgarten (Asia) Ltd., North Sathorn, Bangkok 10500, Thailand
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Frau Rechtsanwältin Wannapa Ngamjaroensil – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Auf mein Anschreiben über Anwalt.de wurde ich per Mail innerhalb von weniger als 24 Std. kontaktiert und ich konnte … (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Bernhard Eigner
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Eigner
Kanzlei Bernhard Eigner, Wipplingerstr. 13/1/5, 1010 Wien, Österreich 7411.9803412845 km
Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Bernhard Eigner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hebestreit
Rechtsanwalt Andreas Hebestreit
Kanzlei Hebestreit, Scherlebecker Str. 208, 45701 Herten 6651.4926730746 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Hebestreit bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Songül Bechtum
sehr gut
Rechtsanwältin Songül Bechtum
OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Max-Pechstein-Str. 4, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.9228686296 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Songül Bechtum
aus 24 Bewertungen Ich habe Frau Bechtum über einen langen Zeitraum an meiner Seite gewusst. Als Hinterbliebene ging es in meinem Fall um … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Aust
Rechtsanwältin Alexandra Aust
Rechtsanwaltskanzlei Aust & Keller, Bauernstr. 11, 86391 Stadtbergen 7059.8269947482 km
Erbrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Aust bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(19.08.2019) Die Anwaltskanzlei Aust und Keller überzeugte in unserem Fall durch eine herausragende und positive Bearbeitung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Stubben
Rechtsanwalt Roland Stubben
Anwalts- und Notarkanzlei Kurre & Stubben, Kneheimer Weg 20a, 49696 Molbergen 6634.7168491278 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Stubben vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Herr Stubben hat mich während der Trennung und Scheidung unglaublich gut beraten und begleitet. Ich fühlte mich gut … (15.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Busche LL.M.
Rechtsanwältin Kathrin Busche LL.M.
Rechtsanwälte Busche, Am Buddeplatz 1, 13507 Berlin 6964.1987617749 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Kathrin Busche LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz
sehr gut
Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz
Kanzlei Lehmitz Anwältinnen der Nordheide, Bremer Str. 45, 21244 Buchholz in der Nordheide 6724.6561699395 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 266 Bewertungen Frau Lehmitz ist kompetent, empathisch und zugewandt. Das Gespräch fand in entspannter Atmosphäre statt, was bei … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Stefan Müller-Schott
Rechtsanwalt Christoph Stefan Müller-Schott
MSR Rechtsanwalt Steuerberater, Zeppelinstr. 2, 76185 Karlsruhe 6866.9482835432 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Christoph Stefan Müller-Schott im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(27.07.2023) So stelle ich mir einen guten Anwalt vor. Freundlich, sachlich, kompetent. Unsere recht diffizile Angelegenheit wurde …
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Peters
Rechtsanwaltskanzlei Peters, Hohes Feld 1a, 15566 Schöneiche bei Berlin 6995.4731729636 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Heike Peters gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Sehr professionelle, sachbezogene, leicht verständliche Beratung. (04.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Fröhlich
sehr gut
Rechtsanwalt Mario Fröhlich
DEXTRA Rechtsanwälte, Martin-Luther-Ring 13, 04109 Leipzig 6982.1029483737 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verwaltungsrecht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Mario Fröhlich vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 89 Bewertungen Hat bei einem Problem gut weitergeholfen. Würde ich wieder hingehen. (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Winkhaus
Rechtsanwalt Christian Winkhaus
SCHIRP & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin 6974.112128616 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Winkhaus gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Ein kluger und eloquenter Anwalt mit einem ausgeprägten Sinn fürs Wesentliche.Hat mir jedes Mal kompetent helfen … (09.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andy Wiechmann
Rechtsanwaltskanzlei Wiechmann, Wallstr. 41, 19053 Schwerin 6797.6176332462 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Andy Wiechmann
(18.02.2022) Ziel ist noch nicht erreicht
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Graffert
Rechtsanwalt Stefan Graffert
Graffert Baur Kern Großmann Rechtsanwälte, Walpodenstr. 19, 55116 Mainz 6806.2272858991 km
Fachanwalt Erbrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stefan Graffert
(30.07.2022) Ich kann Herr Graffert nur weiter empfehlen er ist ein mega Anwalt macht seine Arbeit mega gut und bin sehr sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Geyer
VIEHWEGER HARTMANN & PARTNER Rechtsanwälte, Chopinstraße 9, 04103 Leipzig 6982.8577956327 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jochen Geyer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Urszula Ziajski
Rechtsanwältin Urszula Ziajski
Kanzlei Urszula Ziajski, Auf dem Bännjerrück 59, 67663 Kaiserslautern 6803.8192668574 km
Ihr Partner für Recht und Mediation in Deutschland und Polen Mówimy po polsku
Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Urszula Ziajski vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(22.02.2024) Frau Rechtsanwältin hat unsere Erwartungen erfüllt und unsere Fragen zu Erbschaft kompetent beantwortet. Wir werden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Fundele
Rechtsanwalt Alexander Fundele
Kanzlei Alexander Fundele, Lindenplatz 2, 88142 Wasserburg (Bodensee) 7028.8968437769 km
Zufrieden bin ich erst dann, wenn wir die beste Lösung für Sie gefunden haben.
Erbrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Fundele
(07.02.2024) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne meine Erfahrungen mit dem Rechtsanwalt Herrn Fundele teilen und meine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Winter
Rechtsanwalt Jochen Winter
Kanzlei Jochen Winter, Hauptstraße 16, 67269 Grünstadt 6823.5946496319 km
Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jochen Winter

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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