4.243 Anwälte für Revision

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Pensel
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Pensel
PENSEL WIESLER SAHIN, Sattlerstr. 9, 97421 Schweinfurt 6925.5775949734 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Pensel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 15 Bewertungen Herr Pensel hat mich kompetent und sachlich Vertreten und mir meine rechtliche Situation hervorragend erläutert! … (04.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel
JHB.LEGAL, Niebuhrstraße 71, 10629 Berlin 6970.6407394105 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel
aus 24 Bewertungen Dr. Bunzel hat erreicht, dass das Verfahren eingestellt worden ist. Ich bin sehr zufrieden und empfehle ihm hiermit … (24.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Margot Salentin
Rechtsanwältin Margot Salentin
Kanzlei Margot Salentin, Bonner Straße 8, 50374 Erftstadt 6670.4419926623 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Margot Salentin
(05.04.2019) Ich kann nur sagen das sie mich sehr gut vertreten hat
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Baur
Rechtsanwaltskanzlei Baur, Kemptenerstr. 4, 87629 Füssen 7096.8293918571 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ulrich Baur
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann
Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann
Teichmann International (Schweiz) AG, Bahnhofstr. 82, 8001 Zürich, Schweiz 6968.9863285014 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
(20.11.2018) Ich fand einige Probleme, um mein Erbe im Ausland zu erhalten, aber dank der grossartige Arbeit von Herrn Teichmann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Smollich
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Smollich
Jan Smollich & Kollegen, Südergraben 47, 24937 Flensburg 6623.5264462457 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt VerwaltungsrechtFachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jan Smollich
aus 10 Bewertungen Sehr gute Leistung und Erfahrung (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Unzicker Rechtsanwälte PartGmbB, Karolinenstraße 4, 80538 München 7119.8633316061 km
Wer nicht gewinnen will, hat schon verloren.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilprozessrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt
sehr gut
Kanzlei Sabine Veronika Berndt, Ahornweg 19, 14476 Potsdam 6960.2195318584 km
Wo andere aufhören, fangen wir erst an.
VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 34 Bewertungen Sehr professionelles Arbeiten, gute Kommunikation mündlich sowie schriftlich und überhaupt ein sehr nettes Team. Danke … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
Rechtsanwaltskanzlei Heiko Urbanzyk, Kellerstr. 4, 48653 Coesfeld 6635.9835296407 km
Nicht reden, machen!!!
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
aus 162 Bewertungen Herr Urbanzyk hat mich ehrlich beraten und sich in ganzer Linie für mich eingesetzt. Das Strafverfahren wurde … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marielle Schmöe
sehr gut
Rechtsanwältin Marielle Schmöe
KANZLEI WÜRTZ | Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Osterdeich 107e, 28205 Bremen 6677.9358475738 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Marielle Schmöe gerne zur Verfügung
aus 87 Bewertungen Frau Schmöe ist zuverlässig und kompetent! Man fühlt sich bei Ihr gut aufgehoben. (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jorge Agüero Lafora
Rechtsanwalt Jorge Agüero Lafora
FukuroLegal, Plaza de las Cortes, 4, 28014 Madrid, Spanien 6487.0324919471 km
Wir bieten die beste Strafverteidigung in allen Strafbereichen, in allen Jurisdiktionen und in allen Phasen des Verfahrens
Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jorge Agüero Lafora gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Herr Agüero Lafora ist ein Profi, wenn es um komplexe Zusammenhänge und disziplinübergreifende Themen geht. Er ist … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Möller
sehr gut
Rechtsanwalt André Möller
Rechtsanwälte am Westenhellweg, Westenhellweg 43, 44137 Dortmund 6676.1791716539 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt André Möller ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 18 Bewertungen Das Erstgespräch war überzeugend. (13.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski
Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski
Rechtsanwaltskanzlei Goß & Kollegen, Georgenstr. 22, 92224 Amberg 7060.1838248174 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
(11.02.2023) Ich war mit der Beratung sehr zufrieden, allerdings erwartete ich, dass eine halbe Stunde Erstberatung kostenfrei ist.
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Rinker
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Rinker
Kuhnigk & Rinker Fachanwälte und Notar, Oranienburger Str. 83, 13437 Berlin 6966.504462355 km
Mit fachlicher und sozialer Kompetenz kämpfe ich für Ihr Anliegen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Rinker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 21 Bewertungen Herr Rinker ist ein sehr guter Anwalt, er hat mir aus einer sehr ernsten Lage geholfen ohne wirkliche Strafe. Wenn ich … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Gutjahr
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Gutjahr
Anwaltskanzkei Gutjahr, Schaezlerstr. 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6632318644 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Susanne Gutjahr – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
aus 38 Bewertungen Als sie von meiner Schuldenproblematik erfuhr, kam diese Frau mir zu Hilfe, übernahm alles von Grund auf und in den … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Leicht
Rechtsanwalt Michael Leicht
Rechtsanwälte Dr. Hitzfeld & Kollegen, Chesterplatz 1, 79539 Lörrach 6898.6879082329 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Michael Leicht
(21.12.2021) Top Anwalt, sehr freundlich, sehr sympathisch und kompetent! Danke für Ihre Hilfe! Kann ihn nur weiterempfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Bastian Nonnenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Bastian Nonnenberg
Kanzlei Bastian Nonnenberg, Töpferweg 8, 32429 Minden 6722.0301683512 km
Ich setze mich für Sie ein!
Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • IT-Recht • Ausländerrecht & Asylrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Bastian Nonnenberg für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 17 Bewertungen Herr Nonnenberg hat uns bei der Rückabwicklung eines gekauften KFZ sehr erfolgreich vertreten. Das Fahrzeug hatte … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Chantal Hagège
Rechtsanwältin Chantal Hagège
solegis Rechtsanwälte, Baseler Straße 35-37, 60329 Frankfurt am Main 6825.3964387652 km
Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verwaltungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Chantal Hagège
(04.04.2024) Frau RA Hagege ist eine ausgezeichnete Rechtsanwältin, die sich schnell und kompetent um meine Anliegen gekümmert hat. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wulf Varchmin
Rechtsanwalt Wulf Varchmin
Rechtsanwaltskanzlei Varchmin, Segeberger Landstr. 81, 24145 Kiel 6690.6138077778 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Wulf Varchmin - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Bis jetzt mit der Beratung sehr zufrieden. (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Otto Entrup
Rechtsanwalt Otto Entrup
Entrup | Marx | Wilmers Rechtsanwälte – Fachanwälte – Notare, Gutenbergstr. 11, 59872 Meschede 6735.2645609403 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Otto Entrup ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 5 Bewertungen Unfall schnell und ohne Probleme abgewickelt (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Dinkel
Rechtsanwalt Hans Dinkel
Kanzlei Hans Dinkel, Josef-Schauer-Str. 1-3, 82178 Puchheim 7103.534829618 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans Dinkel gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen In einer etwas kniffligen Planung zur Zusammenlegung zweier Eigentumswohungen zu einer hat Herr Dinkel mich sehr … (27.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Weber
Kanzlei Werner Weber, Lindestr. 6, 97469 Schweinfurt 6930.5231411499 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Werner Weber
(28.04.2023) freundlich,schnell,profi,sachlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Adam
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Adam
Rechtsanwälte Motzenbäcker & Adam, Zollamtstraße 11, 67663 Kaiserslautern 6805.6578529928 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Philipp Adam gerne zur Verfügung
aus 111 Bewertungen Sehr geehrter Herr Adam, leider hatten Sie keine Zeit, sich um mein Anliegen zu kümmern. Deshalb wende ich mich erneut … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sergej Schumann
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Rechtsanwalt Sergej Schumann
Schumann & Rasch - Rechtsanwälte und Strafverteidiger, Untere Marktstr. 9, 44787 Bochum 6663.0040768555 km
Ein guter Strafverteidiger muss neben seiner Fachkompetenz auch Empathie mitbringen, da ein Strafverfahren sich besonders psychisch belastend für einen Mandanten und sein Umfeld auswirkt.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sergej Schumann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 92 Bewertungen Herr Schumann hat mich super beraten! Er kennt sich in seiner Materie bestens aus. Gerne wieder, nur zu empfehlen! (07.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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