4.242 Anwälte für Revision

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Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Lange
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Lange
LANGE ADVOKATUR, Fichtestraße 7, 04275 Leipzig 6983.2797059479 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Lange ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 101 Bewertungen Ich habe mein Anliegen gemeldet und wurde sehr schnell und unkompliziert beraten. (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tomas Krause
Rechtsanwalt Tomas Krause
Rechtsanwaltskanzlei Tomas Krause, Adlerstraße 2, 91560 Heilsbronn 7001.1840838641 km
"Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen, als Hundert Männer mit Kanonen." - Al Capone
Fachanwalt IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Strafrecht • Designrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tomas Krause
aus 9 Bewertungen Hatte mit RA Krause ein Beratungstermin im IT Bereich. Hat mich über die rechtliche Lage informiert. Freundlich und … (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Kühl
Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Kühl
Kanzlei Spalt und Kollegen, Mittelstr. 2, 64521 Groß-Gerau 6824.502297888 km
Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Kühl ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Seelbach
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Seelbach
Kanzlei Björn Seelbach, Kölnstraße 3, 53111 Bonn 6694.4052988826 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Björn Seelbach
aus 128 Bewertungen Ein sehr starker Anwalt und sehr Freundlich. Ich kann wirklich vom Herzen weiter empfehlen. Danke viel Mals (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz
sehr gut
Kanzlei Am Burgfeld 4 - Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz, Am Burgfeld 4, 23568 Lübeck 6743.1998180051 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz
aus 269 Bewertungen Prompte und sehr sachkundliche Beratung, freundlich (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Babener
Anwaltskanzlei Babener, Neustadt 16, 24939 Flensburg 6622.5310028488 km
Verhandlungen können nur so gut gelingen, wie wir uns auf sie vorbereiten.
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Oliver Babener
(24.11.2019) alles hat mir gut geholfen
Profil-Bild Rechtsanwalt André Knapheide
sehr gut
Rechtsanwalt André Knapheide
Kanzlei BBR Brinkschröder, Braksiek GbR, Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück 6671.7956680725 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt André Knapheide
aus 57 Bewertungen Herr Knapheide ist ein sehr kompetenter Anwalt, der das Beste für seine Mandanten herausholt. Sehr zu empfehlen. (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Geiger
sehr gut
Anwaltskanzlei Geiger, Im Oberfeld 17, 41468 Neuss 6647.6164318348 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Geiger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 17 Bewertungen Frau Geiger konnte mir in meiner Angelegenheit nicht direkt weiterhelfen, gab mir aber wertvolle Tipps und verwies … (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Nakonz
Rechtsanwaltskanzlei Sandra Nakonz, August-Bebel-Str. 87, 03046 Cottbus 7072.9033703827 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Nakonz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Sehr fachkompetente und hilfreiche Beratung. Redet Klartext. (29.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko R. Spänle
Rechtsanwalt Marko R. Spänle
LSS - Rechtsanwälte, Kaiserhofstr. 10, 60313 Frankfurt am Main 6825.5149651408 km
Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marko R. Spänle - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Charlotte Luise Müller
Rechtsanwältin Charlotte Luise Müller
gençer & coll. Rechtsanwälte und Steuerberater, Parsifalstraße 8, 90461 Nürnberg 7013.9838020892 km
Familienrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Charlotte Luise Müller gerne zur Verfügung
(12.05.2024) In meinem Fall handelte es sich um betrügerischen Schmuckverkauf in Nordzypern. Frau Müller konnte eine Reduzierung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Halil Arslan
Kanzlei Dr. Halil Arslan, Rathausstraße 27, 6900 Bregenz, Österreich 7039.6424930981 km
"Ich lege Wert auf Qualität und Perfektion in allen Bereichen des Lebens. Dies gilt umso mehr für meine anwaltliche Tätigkeit."
Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Halil Arslan
(19.12.2023) Ich bin mit dem Beratungsgespräch in meiner Versicherungs-Sache, mit Herrn Dr. Halil Arslan sehr zufrieden. Er ist …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunter Zimmer
sehr gut
Rechtsanwalt Gunter Zimmer
Rechtsanwalt Gunter Zimmer Rechtsanwälte Zimmer, 32 Corringham Road, NW11 7BU London, England 6195.5862933225 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Gunter Zimmer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 122 Bewertungen schnelle unkomplizierte und erfolgreiche Anwaltshilfe. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Mertens
sehr gut
Thomas Mertens Rechtsanwaltskanzlei, Sendlinger Str. 47 / I, 80331 München 7119.0052459947 km
Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Mertens
aus 65 Bewertungen Schnelle und unkomplizierte Erledigung des Schadens mit 100% Beitrag Erstattung von den Versicherung. Eine klare … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Stefan Gamsjäger
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Rechtsanwalt Mag. Stefan Gamsjäger
Rechtsanwaltsanwaltskanzlei Strafverteidiger Innsbruck Mag. Stefan Gamsjäger, Maria-Theresien-Straße 21/51, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.2094172622 km
Wenn die Rechtssache wichtig ist, braucht es auch bei Anwälten Experten. Daher bin auf Strafrecht (zB am Landesgericht Innsbruck) Tiroler Baurecht, Raumordnungsrecht & Freizeitwohnsitze spezialisiert.
Fachanwalt StrafrechtFachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Stefan Gamsjäger
aus 39 Bewertungen Vielen dank für die tolle und ausführliche Rechtsberatung. Ich hab mich super informiert gefühlt! (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Schäfer
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Rechtsanwältin Nadine Schäfer
Kanzlei Nadine Schäfer, Herbeder Str. 98, 58455 Witten 6671.3137730248 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nadine Schäfer gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Verkehrsrechtliche Vertretung meiner Interessen Frau Schäfer hat mich in einer vertragsrechtlichen Angelegenheit … (10.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Cornelius Broichmann
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Rechtsanwalt Dr. Cornelius Broichmann
HSGB Rechtsanwälte & Notar, Stuttgarter Str. 46, 70469 Stuttgart 6928.2843983366 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Cornelius Broichmann gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Wir waren sehr Zufrieden mit der Beratung und dem Ergebniss. Über den Ablauf und auch Rückmeldungen der Gegenseite … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Dercar
Rechtsanwalt Thorsten Dercar
Rechtsanwälte Dercar und Dercar, Zweigertstraße 33, 45130 Essen 6651.9176366999 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Dercar – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ansgar Vögeli
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Rechtsanwalt Dr. Ansgar Vögeli
Kanzlei Dr. Vögeli, Dresdener Str. 8, 52068 Aachen 6631.4092053872 km
Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Ansgar Vögeli
aus 97 Bewertungen Ich war beim Anwalt Dr .Vögli zu einem Beratungsgespräch ich war sehr zufrieden Dr. Vögli ist sehr höfflich und nimmt … (21.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christof Lux
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Rechtsanwalt Christof Lux
Hannover & Partner, Am Wall 151/152, 28195 Bremen 6675.6140806477 km
Strafrecht • Beamtenrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Christof Lux
aus 11 Bewertungen Herr Lux hat mich wegen vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand beamtenrechtlich vertreten. Er führt seine Gespräche … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Recep Turgut
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Rechtsanwalt Recep Turgut
Meiwes - Turgut Bürogemeinschaft, Hauptstraße 11, 45879 Gelsenkirchen 6653.8490846015 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Recep Turgut
aus 12 Bewertungen İşininElhi, Tam bir profesyonel. İşi düşen herkese tavsiye ederim. Her şey için teşekkürler ederim. (30.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Martin
Kanzlei Clemens Martin, Danziger Str. 85, 65191 Wiesbaden 6800.6280057452 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Clemens Martin ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Grimm
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Rechtsanwältin Anna Grimm
SUCKERT & COLLEGEN RECHTSANWÄLTE MÜNCHEN, Belgradstr. 9/III, 80796 München 7117.8139823388 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Anna Grimm hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Sehr nette und kompetente Rechtsanwältin . Die Reaktion war schnell und das Ergebnis mehr als zufriedenstellend. Ich … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdi Coskun
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Rechtsanwalt Ferdi Coskun
Kanzlei Ferdi Coskun, Kaiser-Friedrich-Ring 90, 65185 Wiesbaden 6800.7503194749 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ferdi Coskun gerne zur Verfügung
aus 43 Bewertungen Kompetent, zuverlässig, freundlich, immer ein offenes Ohr, (14.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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