4.242 Anwälte für Revision

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Profil-Bild Rechtsanwalt Arthur Galwas
sehr gut
Rechtsanwalt Arthur Galwas
Anwaltskanzlei Galwas, Robert-Koch-Str. 6, 59174 Kamen 6681.6546897361 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Arthur Galwas vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 71 Bewertungen Herr Galwas hat uns erfolgreich vertreten. Ich kann ihn nur weiter empfehlen! (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Koch
Rechtsanwalt Bernd Koch
Rechtsanwaltskanzlei Bernd A. J. Koch & Kollegen, Schlossstr. 13, 67806 Rockenhausen 6798.393698567 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Familienrecht • Schwerbehindertenrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernd Koch
aus 9 Bewertungen Herr Koch hat mich im Familienrecht erneut beraten und gerichtlich vertreten. Ich war sehr zufrieden mit seiner … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Huylmans
Rechtsanwalt Christoph Huylmans
Christoph Huylmans, Hüttenallee 191, 47800 Krefeld 6631.3192230279 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Verkehrsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Huylmans bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(21.04.2024) Herr Rechtsanwalt Huylmans hatte stets in meiner Angelegenheit zwei offene Ohren und klärte meine Sachlage zur vollen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Rieke
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Rieke
Rechtsanwälte rieke. rogaß. zott., Jasperallee 29, 38102 Braunschweig 6821.208394211 km
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Rieke - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Es ist zwar schon 30 Jahre her aber ich erinnere mich noch gut wie kompetent sie mich damals verteidigt hat. (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana
sehr gut
Johlige, Skana & Partner | BUNDESWEITE VERTRETUNG, Kurfürstendamm 167, 10707 Berlin 6970.5279079408 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana
aus 162 Bewertungen Ich möchte diese Gelegenheit nutzen,um Ihnen meinem aufrichtigen Dank für Ihre herausragende rechtliche Unterstützung … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Ebert
Rechtsanwalt Tobias Ebert
Prof. Versteyl Rechtsanwälte, Ellernstraße 42, 30175 Hannover 6769.029884255 km
Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Baurecht & Architektenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tobias Ebert ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(26.03.2024) Sehr schnelle, freundlich und kompetente Beratung. Vielen Dank.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lößel
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Lößel
Strafverteidigerbüro Thomas Lößel, Türkeistr. 28, 90518 Altdorf bei Nürnberg 7032.7681490895 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Lößel
aus 17 Bewertungen Herr Lößel hat heute mal wieder bewiesen, dass er der beste Anwalt für Strafrecht ist. Kann Ihn zu 100% … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Noll
sehr gut
Rechtsanwalt Mathias Noll
Fachanwalt für Strafrecht Mathias Noll, Schopenhauerstr. 27, 14467 Potsdam 6961.0286444786 km
Eine erfolgreiche Strafverteidigung orientiert sich am Interesse des Mandanten. Sie erfordert Fachwissen, Erfahrung, Strategie und Mut.
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Mathias Noll - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 32 Bewertungen Super top Anwalt, zügig und mit Sachverstand mein Anliegen gelöst (06.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Hansen
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Hansen
Kanzlei Hansen & Partner, Pfännerstraße 10, 39218 Schönebeck (Elbe) 6905.8861020987 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Jana Hansen
aus 11 Bewertungen Ich hatte erneut das Vergnügen, einen Termin in der Anwaltskanzlei Hansen wahrzunehmen, diesmal bei Frau Hansen zum … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schmidt
Rechtsanwalt Peter Schmidt
Schmidt Rechtsanwälte, Fackenburger Allee 22, 23554 Lübeck 6741.9991423848 km
Anders. Besser.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Schmidt – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Auf den Punkt gebracht - danke! (15.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Weyer
Kanzlei Klaus Weyer & Petra Weyer, Kaiserstr. 63, 63065 Offenbach am Main 6831.2879951729 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Weyer gerne zur Verfügung
(01.05.2023) Sehr schnelle Terminvereinbarung, Gespräch in angenehmer Atmosphäre. Es handelte sich um eine Erstberatung mit dem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Steinheimer
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Steinheimer
LIEB.Rechtsanwälte, c/o LIEB.Rechtsanwälte, Bucher Str. 21, 90419 Nürnberg 7011.006158373 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Steinheimer
aus 25 Bewertungen Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und Hilfe! Sehr guter und zuverlässiger Rechtsanwalt. Wir werden Ihn mit … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Larissa Barnstorf-Laumanns
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Larissa Barnstorf-Laumanns
DBL Rechtsanwälte Daniels und Dr. Barnstorf-Laumanns, Fleischhauerstr. 10, 59555 Lippstadt 6721.5664186746 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Larissa Barnstorf-Laumanns - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Freundlich, kompetent, erfolgreich (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Bulnheim
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Bulnheim
Kanzlei Bulnheim, Friedensallee 27, 22765 Hamburg 6715.7879284877 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Jens Bulnheim
aus 43 Bewertungen Sehr genau nützlich und schnell danke (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Pflüger
Rechtsanwalt Marc Pflüger
Rechtsanwalt Pflüger, Leopoldstraße 1, 76133 Karlsruhe 6868.1508908148 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Pflüger - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Herr Pflüger hat mich in 2 Angelegenheiten bei Gerichtsverfahren vor mehr als 3 Jahren vertreten. Herr Pflüger war … (31.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas B. Belitz
Advopartner Fachanwaltskanzlei Belitz, Haydnstr. 13, 44534 Lünen 6673.1793917289 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Recht rund ums Tier • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas B. Belitz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Maurice Gutgesell
Rechtsanwalt Maurice Gutgesell
Keen Law Rechtsanwalts GmbH, Märkisches Ufer 38/40, 10179 Berlin 6975.7666415615 km
Wir sind wirklich Anwalts Liebling.
Zivilprozessrecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Maurice Gutgesell ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
(27.02.2024) Herr Guthgesell hat auf meine Rechtsfrage schnell und vor allem fachkundig geantwortet. Vielen lieben Dank für Ihre …
Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt
Rechtsanwälte Rheinboldt & Kollegen, Am Murgdamm 1, 76437 Rastatt 6865.241272388 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Grünert
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Kanzlei Grünert, Mittelweg 14, 20148 Hamburg 6719.3010605819 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dennis Grünert unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 74 Bewertungen Dennis ist immer sehr konkret und Zielsicher! Erklärt einen alles von A bis Z! Ein Anwalt der jemanden nicht im … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Imke Weidenbach LL.M.
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Rechtsanwältin Imke Weidenbach LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6637.7667960688 km
Erbrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Imke Weidenbach LL.M.
aus 37 Bewertungen Ich bin rundum zufrieden (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt / Advokat Rašid Haračić
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Rechtsanwalt / Advokat Rašid Haračić
Advokat Haračić Rašid, Hamdije Kreševljakovića 64/III, Sarajevo 71 000, Bosnien-Herzegowina 7825.0566339504 km
Erfolg generiert Wachstum
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Zivilprozessrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt / Advokat Rašid Haračić
aus 19 Bewertungen Sehr kompetente und freundliche Beratung, zeitnahe und verlässliche Zusammenarbeit. (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Lost
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Rechtsanwalt Alexander Lost
Kanzlei Alexander Lost, Bockenheimer Anlage 7, 60322 Frankfurt am Main 6825.4711602095 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alexander Lost unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 55 Bewertungen ...der mit seinem Produktpartner Probleme hat. Herr Lost war von Anfang an klar, direkt, transparent und sehr … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Seltzsam
Rechtsanwalt Marcus Seltzsam
Kanzlei Marcus Seltzsam, Mühlsteingasse 8, 94315 Straubing 7137.7744112028 km
Die bestmögliche Lösung Ihres Anliegens ist unsere Motivation!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Seltzsam ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Schäfer
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Rechtsanwältin Nadine Schäfer
Kanzlei Nadine Schäfer, Herbeder Str. 98, 58455 Witten 6671.3137730248 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Nadine Schäfer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 12 Bewertungen Verkehrsrechtliche Vertretung meiner Interessen Frau Schäfer hat mich in einer vertragsrechtlichen Angelegenheit … (10.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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