3.913 Anwälte für Testament

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Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
Kanzlei Klaus Grimbacher, Bahnhofstr. 21, 73430 Aalen 6985.3462746786 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
aus 36 Bewertungen Sehr nett und freundlich (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Weyrich
Rechtsanwalt Wolfgang Weyrich
Weyrich Rechtsanwälte PartG mbB, Friedhofstr. 2, 66849 Landstuhl 6794.5726942129 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Weyrich
(10.01.2024) Sehr gutes Gespräche mit hervorragend Ansätzen wie man weiter verfahren kann
Profil-Bild Rechtsanwalt Blasius Andreas Janas
Kanzlei KILL FRECH MICHALAK KRUSE, Overhofstr. 5, 44649 Herne 6656.7319042693 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Blasius Andreas Janas ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Böhm
Rechtsanwältin Gudrun Böhm
Kanzlei Gudrun Böhm, Am Hügel 2, 96486 Lautertal 6951.6508368057 km
Erbrecht • Steuerrecht
Juristische Fragen im Bereich Testament beantwortet Frau Rechtsanwältin Gudrun Böhm
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger T. Weismantel
Rechtsanwalt Holger T. Weismantel
KANZLEI WEISMANTEL, Kaulbachstraße 1, 60594 Frankfurt am Main 6826.9011957057 km
Die Durchsetzung Ihrer Interessen hat für uns oberste Priorität.
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Holger T. Weismantel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Testament
aus 6 Bewertungen A big THANK YOU to Kanzlei Weismantel for taking and working hard on my case and get the best possible outcome ! Mr. … (01.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Mohr
Kanzlei Mohr, Residenzstr. 65 a, 86633 Neuburg an der Donau 7059.3713348694 km
Verkehrsrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Christine Mohr
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfram Gebhard
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfram Gebhard
Anwaltskanzlei Gebhard, Gerichtsgasse 8, 78462 Konstanz 6993.7201893955 km
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Wolfram Gebhard
aus 13 Bewertungen Schnelle Antwort (17.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt/Steuerberater Fabian Schur
Rechtsanwalt/Steuerberater Fabian Schur
Dr. Schur & Partner, Otto-Hahn-Str. 48, 89584 Ehingen (Donau) 6993.1319120671 km
Interdisziplinäre Expertise im Steuerrecht, Erbrecht und Sozialversicherungsrecht
Steuerrecht • Sozialversicherungsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt/Steuerberater Fabian Schur
(12.10.2022) Herr Schur hat mich bei der Schenkung meiner GbR-Anteile sehr gut beraten und unterstützt. Dadurch ist die Schenkung …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothee Thomas
Rechtsanwältin Dorothee Thomas
Anwaltskanzlei Hartung, August-Bebel-Str. 7a, 07743 Jena 6957.8041600256 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dorothee Thomas im Bereich Testament bietet Beratung und Vertretung
(08.04.2024) Sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang C. Brandenburg
sehr gut
Kanzlei Wolfgang C. Brandenburg, Alte Bruchsaler Str. 58, 69168 Wiesloch 6871.1415138019 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang C. Brandenburg
aus 21 Bewertungen Sehr gute Beratung und Rückmeldung (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Mathieu
Rechtsanwalt Marcel Mathieu
Mathieu Rechtsanwälte, Markt 11, 52349 Düren 6652.6684613685 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Marcel Mathieu
(12.02.2024) Nach einem ersten Telefonat und einem durch Krankheit abgesagten Termin, keinerlei Erreichbarkeit mehr. Kein Rückruf, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Daniel
Kanzlei Forst, Klein Jamno 26, 03149 Forst (Lausitz) 7090.1655829317 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer Daniel
(10.04.2024) Hr. Daniel hat mich freundlich, sachlich und für mich gut verständlich, in unserem Erstgespräch kompetent beraten. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Cedric Knop
sehr gut
Rechtsanwalt Cedric Knop
KT | Rechtsanwälte Fachanwälte, Großer Markt 22a, 66740 Saarlouis 6747.4114515995 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Cedric Knop
aus 51 Bewertungen Herr Knop hat eine schnelle und kompetente rechtliche Einschätzung abgegeben. (02.06.2023)
Profil-Bild Anwalt Oliver Weinand
Anwalt Oliver Weinand
Cairn Legal, Chaussée de la Hulpe 177/12, 1170 Brüssel, Belgien 6522.8098305173 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Anwalt Oliver Weinand ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Testament
(24.06.2021) Herr Weinand arbeitet nicht in England. Gab mir eine sehr schnelle Nachricht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Schuler
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Schuler
Kanzlei Berndt, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen 6924.4116584297 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Schuler - Ihr juristischer Beistand im Bereich Testament
aus 16 Bewertungen Ich bedanke mich bei Herrn RA Schuler für die kompetente und professionelle Unterstützung in meiner Angelegenheit. Er … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Sommer
Rechtsanwältin Irene Sommer
Kanzlei Sommer in Berlin-Spandau, Moritzstraße 2, 13597 Berlin 6962.244640099 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Irene Sommer gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Schnelle Antwort auf eine Rechtsfrage, nett und freundlich (03.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Knut Schützendübel
Rechtsanwalt Knut Schützendübel
Rechtsanwaltskanzlei Knut Schützendübel, Oettingenstraße 25, 80538 München 7119.9179232848 km
IHR RECHT IST MEIN ZIEL
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Knut Schützendübel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Testament
aus 8 Bewertungen Ich habe mich in der juristischen Begleitung und Beratung von Herrn Schützendübel absolut kompetent, zeitnah und … (12.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dominic A. Vogg
Rechtsanwalt Dr. Dominic A. Vogg
Kanzlei Dominic A. Vogg, Grindelallee 1, 20146 Hamburg 6718.7627566017 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation • Medizinrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Dominic A. Vogg
(12.08.2021) Was mich sehr beeindruckt hat, ist die Transparenz in seinen Beratungsgesprächen, so das sein Gegenüber einen Versteht.
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Fries
sehr gut
Rechtsanwältin Corinna Fries Anwaltskanzlei Fries, Bonner Str. 42, 54294 Trier 6716.3082048222 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Corinna Fries
aus 28 Bewertungen Frau Fies, die Rechtsanwältin, hat mich hervorragend vertreten. Sie engagierte sich für meinen Fall, als wäre es ihr … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Stefan Walter
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Stefan Walter
Rechtsanwalt Dr. Stefan Walter, Hauptstraße 7, 82008 Unterhaching 7125.927306389 km
Besser Rechtsanwalt als hinter'm Wald
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Stefan Walter vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Testament
aus 16 Bewertungen Herr Dr. Walter gab mir relevante Auskünfte zum Gesellschaftsrecht. Besonders gefiel mir, dass ich bereits nach … (17.02.2024)
Profil-Bild Anwalt Andrej Ketiš
Anwalt Andrej Ketiš
Anwaltskanzlei Ketiš, Janžekovič in partnerji d.o.o., Ulica Vita Kraigherja 8, Maribor 2000, Slowenien 7472.3257483916 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Anwalt Andrej Ketiš ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Testament
aus 6 Bewertungen Hallo, bitte rufen Sie uns auf wathsap an (15.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Monika B. Hähn
Wittemöller Hähn, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke 6704.8518240303 km
"Wenn Du im Recht bist, kannst Du Dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du Dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Agrarrecht • Arbeitsrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin und Notarin Monika B. Hähn
(19.09.2022) Unser Fall ist kompliziert, denn hier ist fundiertes Wissen in Handsrecht & Gesellschaftsrecht, Erbrecht und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Gromnitza
Rechtsanwalt Frank Gromnitza
Kanzlei Frank Gromnitza, Wilhelmstr. 2, 45699 Herten 6652.4906383964 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Gromnitza ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
aus 8 Bewertungen Ich war zum Erstgespräch bei ihm, da ich einen (ungerechtfertigten) Mahnbescheid der LEG-Wohnen erhalten habe. Hr. … (30.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Dahlmann
Rechtsanwalt Achim Dahlmann
Pinkvoss, Dahlmann & Partner PartG mbB Rechtsanwälte, Mittelstr. 3, 58285 Gevelsberg 6678.9050605562 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Dahlmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament
(09.10.2023) Herr Dahlmann ist ein Anwalt der obersten Kategorie in jeglicher Hinsicht. Er besitzt eine überaus kompetente …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

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