3.913 Anwälte für Testament

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Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Kurzke
sehr gut
Kanzlei Martina Kurzke, Steubenplatz 9, 64293 Darmstadt 6836.6544757401 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Kurzke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Testament
aus 35 Bewertungen Wir schätzen Frau Kurzke sehr als kompetente und persönlich zugewandte Anwältin. Unser Fall wurde von ihr … (21.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Gottschalk
Rechtsanwältin Silke Gottschalk
Gottschalk I Dr. Wetzel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hammfelddamm 4a, 41460 Neuss 6646.576945735 km
Juristische Exzellenz, persönliche Betreuung: Unsere Kanzlei steht für Ihr Recht und Ihre Interessen – verlässlich, engagiert, erfolgreich.
Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Arbeitsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Silke Gottschalk bietet im Bereich Testament Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Wir sind Vertreter einer NGO. Frau Gottschalk hat uns im Vereins- und Verbandsrecht sehr gut beraten. Darüber hinaus … (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Tress-Ritter
Rechtsanwältin Ulrike Tress-Ritter
Kanzlei Tress-Ritter, Werner-von-Siemens-Str. 2, 77656 Offenburg 6870.356178666 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Testament hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ulrike Tress-Ritter
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Horn
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Horn
Horn + Kollegen Rechtsanwälte, Kißlingweg 69, 75417 Mühlacker 6901.5901026346 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Horn ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
aus 13 Bewertungen Mit der Kanzlei Horn + Kollegen war eine schnelle und einfache Kommunikation möglich. Ich wurde kompetent und … (31.05.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Modrovic
Kanzlei Modrovic, Erfurter Str. 29, 14612 Falkensee 6952.9049704444 km
Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Rechtsfragen im Bereich Testament beantwortet Frau Rechtsanwältin Christine Modrovic
aus 6 Bewertungen Mein Fall war mehr als eine allgemeine Beratung, weil es Eherecht/ Familienrecht, Erbrecht, sowie Steuerrecht betraf … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Klein Schafer
Rechtsanwältin Andrea Klein Schafer
De la Mata Abogados, Can Puigdorfila, 2-2-A, 07001 Palma de Mallorca, Spanien 7004.0445474408 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Andrea Klein Schafer gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Wir sind von Frau Klein begeistert, sie ist gut zu erreichen, fachkompetent, zuverlässig und sehr nett. Danke für die … (19.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jochen Leibold
Rechtsanwalt Dr. Jochen Leibold
Dr. Leibold | Rechtsanwälte · Fachanwälte · Mediation, Ohmstraße (Gewerbegebiet Bachhalde) 10/1, 72622 Nürtingen 6948.0692627865 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jochen Leibold ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Testament
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Kunze
sehr gut
Rechtsanwältin Anke Kunze
Hörhammer & Kunze Rechtsanwälte / Fachanwälte für Familien- und Erbrecht, Meddersheimer Str. 4, 55566 Bad Sobernheim 6779.0746242352 km
Ihre Spezialistin in Bad Sobernheim wenn es um Familien- und Erbrecht geht!
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Anke Kunze
aus 12 Bewertungen Wir würden jedem Frau Anke Kunze weiter empfehlen Super Anwältin. Sehr hilfreich (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tobias Hamm
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Tobias Hamm
SEQOR Wendler Hamm Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Traubergstraße 3, 70186 Stuttgart 6932.5822234175 km
Die Zufriedenheit des Mandanten steht für mich bei der Beratung an erster Stelle
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Hamm gerne zur Verfügung
aus 44 Bewertungen Herr Dr. Hamm überzeugt nicht nur menschlich sondern ist auch fachlich top! (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gero Lange
Rechtsanwalt Gero Lange
Anwaltsbüro Arndt Schröder Lange, Südbahnstraße 17, 17033 Neubrandenburg 6907.0723286462 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Gero Lange ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Zillien
Rechtsanwalt Joachim Zillien
MAURER · KOLLEGEN Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater, Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz 6806.9121735455 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Zillien ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Testament
aus 6 Bewertungen Guter Mann! (17.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schering
Rechtsanwalt Jörg Schering
Kanzlei Altes Rauchhaus, Winkelplatz 4, 29574 Ebstorf 6772.4964277765 km
Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Schering gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Herr Schering hat mich in allen Belangen hervorragend beraten und vertreten ich kann Ihn mit ruhigem Gewissen … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Rhode
Rechtsanwältin Jana Rhode
KANZLEI SEEMANN| RHODE, Krummendorfer Str. 9a, 18147 Rostock 6812.1307785694 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Rhode im Bereich Testament bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp
Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp
Kanzlei Matthias Knapp, Pflughof 19, 79650 Schopfheim 6907.154172566 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
(26.11.2018) Sehr gute kompetente, fachliche Beratung, Aktivität und Handeln in puncto Mietrecht. Dieser Anwalt ist bestens zu …
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Härtel
Rechtsanwältin Bettina Härtel
ZKH Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 28, 56112 Lahnstein 6748.1441825861 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Bettina Härtel gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Sehr sympathisch und freundlich. (06.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Gebauer Fachanwalt
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Gebauer Fachanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Fachanwalt Gebauer, Robert-Koch-Str. 58, 59174 Kamen 6682.0937673161 km
Unsere Mandanten stehen mit ihren Wünschen und individuellen rechtlichen Problemen im Mittelpunkt. Jeder Mandant erhält eine optimale anwaltliche Vertretung durch uns!
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Gebauer Fachanwalt
aus 117 Bewertungen Sehr positiv, dass vieles unkompliziert über eMail abgewickelt werden kann (01.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Engelbracht
Rechtsanwältin Friederike Engelbracht
Mühlenbein und Kollegen | Rechtsanwälte und Fachanwälte in Brilon, Bahnhofstr. 4, 59929 Brilon 6749.9141856374 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Friederike Engelbracht gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Im Trauerfall auch noch Rechtschutz suchen zu müssen ist schon wirklich nicht einfach. Bei Frau Engelbracht haben wir … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rita Mushfiq
sehr gut
Rechtsanwältin Rita Mushfiq
Rechtsanwaltskanzlei Mushfiq & Kollegen, Wandsbeker Marktstr. 166, 22041 Hamburg 6723.4169621231 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Rita Mushfiq ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament gerne behilflich
aus 22 Bewertungen Meine Empfehlung für Ausländerrecht & Asylecht . zuverlässig. Selbstvertrauen. kreativ. Wir hatten wegen Asylrecht … (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen, Echter Str. 24, 41844 Wegberg 6622.6928749078 km
Wir finden Lösungen.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
aus 41 Bewertungen Habe an einem sehr informativen, umfassenden und kostenlosen Vortrag zum Thema Schwerbehinderung teilgenommen. Nach … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Elko S. Röhrich
Rechtsanwalt Elko S. Röhrich
HRMS Steuerberater und Rechtsanwälte PartG mbB, Ludwigstr. 29, 74564 Crailsheim 6966.9693523812 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Elko S. Röhrich gerne zur Verfügung
(27.03.2024) Kompete und schnelle arbeitsweise
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Fleissner
Rechtsanwältin Kerstin Fleissner
Tiefenbacher Rechtsanwälte, Jonny-Schehr-Straße 1, 99085 Erfurt 6922.7625694935 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Fleissner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Testament
(25.09.2018) Ich fühlte mich sehr gut beraten sowie vertreten. Fachkompetenz, eine professionelle Prozessvertretung, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Bley
Rechtsanwältin Kathrin Bley
Rechtsanwaltskanzlei Teubner und Bley, Bahnhofstr. 41, 08297 Zwönitz 7049.0170254416 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Bley vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Testament
(01.07.2021) Absolut empfehlenswert! Mir wurde schnell, empathisch und rechtssicher geholfen und ich bin darüber sehr dankbar und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Schiffmacher
Rechtsanwalt Holger Schiffmacher
Kanzlei Holger Schiffmacher, Marktplatz 2, 30982 Pattensen 6775.1188561295 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Holger Schiffmacher
aus 6 Bewertungen Sehr vertrauensvolle und kompetente Betreuung, sehr netter Rechtsanwalt! war immer erreichbar. (25.02.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gebauer
Kanzlei Andrea Gebauer, Ehm-Welk-Str. 22, 18106 Rostock 6807.6454403534 km
Arbeitsrecht • Recht rund ums Tier • Erbrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Testament unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Andrea Gebauer
(29.01.2024) Nach mehreren Zwischenfällen mit dem Nachbarshund wurden meine Frau und ich von Frau Gebauer kompetent beraten und …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

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