251 Anwälte für Zwangsverwaltung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Peter Röbke
sehr gut
Kanzlei Hans-Peter Röbke, Donnerschweer Straße 86, 26123 Oldenburg (Oldenburg) 6637.3397762616 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Zwangsverwaltung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Röbke
aus 23 Bewertungen Herr Röbke ist ein sehr kompetenter und angagierter Anwalt. Jederzeit erreichbar und immer ein offenes OHR. Alle Dinge … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lassig
Rechtsanwalt Thomas Lassig
Thomas Lassig, Budapester Str. 5, 01069 Dresden 7079.9951872692 km
Eine starke Partnerschaft. Ihr gutes Recht
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Lassig ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
Recht in jeder Beziehung, Sophienstr. 1 / V, 80333 München 7118.4537544514 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Mediation • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Zwangsverwaltung beantwortet Frau Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
(07.05.2021) Meine Fragen wurden sehr gut beantwortet ! Kann ich nur weiterempfehlen !
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Giuseppe Sabetta
Rechtsanwalt Dr. Giuseppe Sabetta
Stelter.Gottstein.Kollegen – Rechtsanwälte │ Notare │ Fachanwälte, Lange Straße 23, 27232 Sulingen 6696.2240337283 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Giuseppe Sabetta
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
sehr gut
Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
pkl legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Glashütter Str. 101a, 01277 Dresden 7084.7135591361 km
Ich stehe für Vorsorge vor persönlicher Haftung des Geschäftsführers und Vorsorge vor Krise und für die optimale Nutzung geeigneter rechtlicher Werkzeuge für die Restrukturierung und Sanierung.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
aus 22 Bewertungen Sehr gute Beratung, RA.-Kulzer ist sehr kompetent, mit einen sehr freundlichem Team an seiner Seite. "RA.-Kulzer … (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur
sehr gut
Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur
Kanzlei Lesueur & Herrmann, Wormser Str. 25, 67346 Speyer 6853.7901476087 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Zwangsverwaltung
aus 36 Bewertungen Ich bedanke mich für die kompetente und freundliche, stets zuverlässige Zusammenarbeit. Fragen wurden sofort … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Leuner
Rechtsanwalt Thomas Leuner
Kanzlei Thomas Leuner, Gipsstr. 3, 10119 Berlin 6974.2246329739 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Baurecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Leuner – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Zwangsverwaltung
(02.03.2019) Habe die Antwort bekommen , die ich gebraucht habe.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Mertens
Rechtsanwalt Rolf Mertens
MERTENS Rechtsanwälte, Von-Werth-Str. 46, 50670 Köln 6673.8993138009 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Mertens im Bereich Zwangsverwaltung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Berger
Kanzlei Michael Berger, Gerhart-Hauptmann-Str. 20, 39108 Magdeburg 6892.3532292368 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pflegerecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Zwangsverwaltung beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Berger
(03.12.2023) Sehr guter sachlicher Anwalt und das in alles fragen
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tamás Tóka
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tóka, Sopron, Füredi sétány, 6, 9400, Ungarn 7459.2478000648 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Tamás Tóka im Bereich Zwangsverwaltung bietet Beratung und Vertretung
aus 15 Bewertungen schnell, unbürokratisch, klare Aussagen, Nach dem Gespräch weiß man, wie man am besten weiter macht. (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Erwin Heller
Rechtsanwalt Erwin Heller
Immobilienkanzlei Heller, Agnesstr. 2, 80801 München 7117.9105886188 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Erwin Heller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Fuchs
Rechtsanwalt Gudrun Fuchs Kanzlei Fuchs, Maximilianstr. 14/ III, 93047 Regensburg 7100.1897991845 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Gudrun Fuchs ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Zwangsverwaltung
(21.08.2023) Meine Angelegenheit wurde von Rechtsanwältin Fuchs schnell und zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Riemenschneider
Rechtsanwältin Anja Riemenschneider
Meyer & Riemenschneider Anwaltssozietät, Lange-Hop-Str. 158, 30539 Hannover 6774.2738387125 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mediation • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Riemenschneider hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Zwangsverwaltung
(13.05.2023) Kompetent und gut erreichbar. Eine Anwältin die sich eigenständig beim Mandanten zurück meldet . Kommunikativ !!!! …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Wichmann
sehr gut
Rechtsanwalt Wichmann, Karolinenweg 3, 32805 Horn-Bad Meinberg 6747.5108139098 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht
Rechtsfragen im Bereich Zwangsverwaltung beantwortet Herr Rechtsanwalt Ralph Wichmann
aus 56 Bewertungen Herr Wichmann ist ein ausgezeichneter Anwalt und steht lhnen mit Rat und Tat zur Seite. Der ganze Ablauf war … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Fitschen
Rechtsanwalt Sascha Fitschen
MELCHERS · MÜLLER · VAN NORDEN · FITSCHEN | Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notar, Walther-Rathenau-Strasse 34, 26954 Nordenham 6634.8057816168 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sascha Fitschen
aus 6 Bewertungen Hat mir sehr geholfen kann ich nur weiter empfehlen. (11.03.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick M. Zagni
sehr gut
Zagni Rechtsanwälte, Kesselstraße 19, 70327 Stuttgart 6936.2277408875 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Patrick M. Zagni ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Zwangsverwaltung
aus 37 Bewertungen Großartige Beratung und neue Perspektiven. Ein sehr guter und fundierter Anwalt. (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Özer Tuncay
Rechtsanwalt Özer Tuncay
Tuncay&Barcin Law Office, Saray Mah. Gülen Sok. No:10 Alanya-Antalya-Türkei, 10, 07400, Alanya, Türkei 9225.2682738103 km
Öffentliches Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Zwangsverwaltung beantwortet Herr Rechtsanwalt Özer Tuncay
aus 8 Bewertungen Herr Tuncay hat vor sechzehn Jahren alle unsere Forderungen gegenüber dem Bauträger, von dem wir ein Grundstück … (15.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Rouven Colbatz
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Rouven Colbatz
Colbatz & Gall Rechtsanwälte, Erhardstr. 16, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.6567981501 km
Fachanwalt Strafrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • IT-Recht • Beamtenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Rouven Colbatz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Zwangsverwaltung
(23.09.2021) Top Anwalt , der mich Heute vorm AG Landshut verteitigt hat und es zu einem Freispruch kam. Wir hätten uns beide den …
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Frühauf
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Frühauf
FRÜHAUF & HENNING Rechtsanwälte, Wandsbeker Zollstr. 5, 22041 Hamburg 6723.4182402402 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Frühauf bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung
aus 41 Bewertungen Super gute Beratung!!! (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Fritsch
sehr gut
Rechtsanwältin Isabel Fritsch
Rechtsanwälte nb Neuburg, Ingolstädter Str. 22, 86633 Neuburg an der Donau 7059.2364346741 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Isabel Fritsch bietet im Bereich Zwangsverwaltung Rechtsberatung und Vertretung
aus 19 Bewertungen Sehr kompetente Rechtsanwältin (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fetsch
Rechtsanwalt Thomas Fetsch
Thomas Fetsch Rechtsanwalt, Sophienstr. 17, 68165 Mannheim 6848.1088276473 km
Schnelligkeit, Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit sind mir wichtig!
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Fetsch bietet Rat und Unterstützung im Bereich Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
Kanzlei Sommerfeld, Bertha-von-Suttner-Allee 4, 21614 Buxtehude 6706.9643024701 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
aus 16 Bewertungen Herr RA Sommerfeld hat mit scharf formulierten Schriftsätzen schon mehrfach und sehr erfolgreich geholfen, offene … (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Noelle Will
Rechtsanwältin Noelle Will
Kanzlei Will, Immermannstr. 11, 40210 Düsseldorf 6649.5608860371 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Frau Rechtsanwältin Noelle Will - Ihr juristischer Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Weinmann
Rechtsanwalt Bernd Weinmann
Rechtsanwalt Bernd Weinmann, Hainstr. 3, 96047 Bamberg 6975.2911216307 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Weinmann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Zwangsverwaltung
aus 8 Bewertungen Vom Herrn Weinmann und seinen Kollegen wurde ich immer sehr freundlich behandelt. Falls ich Fragen hatte, erfolgte die … (18.01.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zwangsverwaltung

Fragen und Antworten

  • Zwangsverwaltung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zwangsverwaltung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zwangsverwaltung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zwangsverwaltung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zwangsverwaltung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Zwangsverwaltung ist eine Art der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen. Sie ist nur wegen Geldforderungen möglich. Sie kann sich auf ein Grundstück insgesamt aber auch nur auf Bruchteile davon beziehen. So etwa bei Miteigentum an einem Grundstück. Ebenso unter Zwangsverwaltung geraten kann eine Eigentumswohnung als Sondereigentum. Außerdem möglich ist die Zwangsverwaltung grundstücksgleicher Rechte, wie sie z. B. ein Erbbaurecht oder ein Nießbrauch darstellen. Dagegen ist keine Zwangsverwaltung bei Objekten einer Gesamthandsgemeinschaft und damit etwa nicht von Immobilien einer Erbengemeinschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) möglich.

Außer durch Zwangsverwaltung kann ein Gläubiger auch durch Zwangsversteigerung in unbewegliches Vermögen vollstrecken. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sind dabei zeitgleich möglich. Sie erfolgen jedoch in getrennten Verfahren. Die Zwangsverwaltung kann aber bei der Vorbereitung einer Zwangsversteigerung helfen. In dieser Beziehung kann ein Gutachter ein unter Zwangsverwaltung stehendes Grundstück leichter betreten, damit er dessen Verkehrswert ermittelt. Denn über den Zutritt aufs Grundstück entscheidet anstelle des Eigentümers nun der Zwangsverwalter.

Dritte Möglichkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen ist bei Beträgen über 750 Euro die zwangsweise Eintragung einer Sicherungshypothek. Diese deshalb auch als Zwangshypothek bezeichnete Hypothek sichert einem Gläubiger dabei nur den Rang seiner Forderung. Geld erhält er nicht. Zu diesem Zweck von ihm vorgenommene Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung erfolgen dann allerdings im durch die Sicherungshypothek gesicherten Rang. Bei einer zuvor eingetragenen Vormerkung kann die durch sie begünstigte Person allerdings die Löschung der Hypothek verlangen.

Gesetzliche Grundlagen der Zwangsverwaltung

Die gesetzliche Grundlage der Zwangsverwaltung ist die Zivilprozessordnung (ZPO). § 869 ZPO gemäß erfolgt die besondere Regelung durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). In Ergänzung zu ZPO und ZVG bestimmt die Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) die Aufgaben des Zwangsverwalters.

Voraussetzungen der Zwangsverwaltung

Die Zwangsvollstreckung erfolgt auf Antrag eines Gläubigers. Sie setzt die Zustellung eines mit Klausel versehenen vollstreckbaren Titels an den Schuldner voraus. Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteil, Beschluss, Kostenfestsetzungsbeschluss, Prozessvergleich, vollstreckbare Urkunde, Schiedsspruch, Anwaltsvergleich und Europäischer Zahlungsbefehl. Das zuständige Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück oder die Eigentumswohnung liegt, erlässt als Vollstreckungsgericht ein dort tätiger Rechtspfleger einen Anordnungsbeschluss. Die Anordnung der Zwangsverwaltung wird daraufhin im Grundbuch vermerkt. Die Eintragung des Zwangsverwaltungsvermerks stellt gleichzeitig die Beschlagnahme dar.

Ablauf der Zwangsverwaltung

Zudem bestellt das Gericht mit dem Anordnungsbeschluss einen Zwangsverwalter. Damit der Zwangsverwalter an seiner Stelle agieren kann, erhält er eine sogenannte Bestallungsurkunde. Diese dient ihm als Ausweis im Rechtsverkehr gegenüber Dritten wie etwa Mietern, Behörden, Versicherungen oder Versorgungsunternehmen. Der Zwangsverwalter ist jedoch kein Beamter oder Amtsträger. Er unterliegt daher nicht der Amtshaftung, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat.

Im nächsten Schritt nimmt der Zwangsverwalter die Immobilie in Besitz. Das kann auf verschiedene Weise erfolgen. Selten erfolgt die Übergabe direkt durch das Gericht. Stattdessen ermächtigt es den Zwangsverwalter regelmäßig selbst zur Inbesitznahme. Insbesondere bei zu erwartendem Widerstand kann der Zwangsverwalter sich von einem Gerichtsvollzieher bei der Inbesitznahme helfen lassen.

Dem Zwangsverwalter sind vom Eigentümer alle Schlüssel und für das Grundstück relevante Urkunden wie Mietverträge, Versicherungspolicen oder Grundsteuerbescheide zu übergeben. Herauszugeben ist bei vermieteten Objekten auch eine Mietkaution. Der Eigentümer muss dem Zwangsverwalter zudem Auskunft auf seine Fragen geben.

Kosten, die durch fehlende Mitwirkung des Eigentümers entstehen, gehen als Teil der Zwangsverwaltungsmasse am Ende zu seinen Lasten. Der Zwangsverwalter muss über die Inbesitznahme einen Bericht erstellen. Diesen auch als Inbesitznahmeprotokoll bezeichneten Inbesitznahmebericht muss er anschließend innerhalb von drei bis vier Wochen nach der Beschlagnahme dem Gericht übergeben.

Folgen der Zwangsverwaltung

Der Zwangsverwalter verwaltet fortan die Immobilie treuhänderisch. Die Rechte des Eigentümers sind entsprechend beschnitten. Im Rahmen seiner Aufgaben schließt der Zwangsverwalter nun beispielsweise Mietverträge oder Versicherungsverträge ab oder erklärt deren Kündigung.

Der Gläubiger erhält im Wege der Zwangsverwaltung die Erträge – rechtlich die sog. Nutzungen – des Grundstücks. Zumeist sind das Miete oder Pacht. Denkbar sind aber auch Erträge, die sich aus dem Verkauf von Rohstoffen bzw. von Nutzpflanzen ergeben. Gegebenenfalls steht dem Gläubiger aber auch die Leistung einer Versicherung zu, die sich nach einem Brandschaden ergibt.

Lässt eine Immobilie keine oder nur geringe Erträge erwarten, macht die Zwangsverwaltung wenig Sinn. In diesem Fall ist die Zwangsversteigerung, bei der die Verwertung der Immobilie durch Versteigerung erfolgt, sinnvoller. In der Praxis erfolgt die Zwangsverwaltung daher nur bei Ertragsimmobilien. Beispiele dafür sind ein Mietshaus, eine Lagerhalle, ein Hotel oder ein landwirtschaftlicher Betrieb, wobei im letzteren Fall häufig der Schuldner als Verwalter bestellt wird. Kurz gesagt, erfasst die Zwangsverwaltung den Ertragswert die Zwangsversteigerung erfasst dagegen den Verkehrswert.

In der Praxis erfolgen Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung häufig parallel. Ein Gläubiger kann dadurch bereits Erträge zur Tilgung von Schulden in der Zeit bis zum bis dato noch ungewissen Ausgang und Erlös der Zwangsversteigerung erhalten.

Aufgaben des Zwangsverwalters

Die Aufgaben des Zwangsverwalters regelt § 152 ZVG. Für darüber hinausgehende Aufgaben benötigt er die gerichtliche Zustimmung.

Sicherstellen einer angemessenen Versicherung ggf. durch Abschluss eines Versicherungsvertrags

Der Zwangsverwalter muss unverzüglich klären, ob das Objekt ausreichend versichert ist. Die Versicherungsleistung muss dem Wert entsprechen. Ansonsten haftet der Verwalter für Deckungslücken, die der oder die Gläubiger gegen ihn und seine berufliche Haftpflicht als Schadenersatz geltend machen können. Gegen den Zwangsverwalter gerichtete Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren.

Bewirtschaftung der Immobilie

Der Zwangsverwalter muss das Grundstück bewirtschaften und in seinem Bestand erhalten. Die bisherige Nutzung kann er nicht einfach ändern. Der Zwangsverwalter muss dem Amtsgericht regelmäßig Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen.

Teilungsplan und Ausschütten der Überschüsse

Nach der Mitteilung des Zwangsverwalters über die finanzielle Situation der Immobilie erstellt das Vollstreckungsgericht bei zu erwartenden Überschüssen einen Teilungsplan. Zur Aufstellung des Teilungsplans beraumt es einen nicht öffentlichen Termin, zu dem es Gläubiger, Schuldner und Zwangsverwalter lädt. Gegen den Teilungsplan ist Widerspruch und Widerspruchsklage möglich. Bei Verfahrensfehlern ist die sofortige Beschwerde statthaft.

Im weiteren Verlauf sind Zahlungen aus der Zwangsverwaltungsmasse an den oder die Gläubiger nur noch aufgrund des Teilungsplans zulässig. Ausgenommen vom Teilungsplan sind Ausgaben für die Verwaltung sowie die Kosten des Verfahrens. Im Übrigen werden die Überschüsse gemäß Teilungsplan auf die Ansprüche verteilt. Die nachträgliche Anmeldung von nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechten ist möglich. Lehnt das Gericht den Antrag ab, muss der Betroffene Klage auf Planänderung erheben.

Situationen in der Zwangsverwaltung

Vom Schuldner bewohntes Eigenheim

Auch eine vom Schuldner selbst bewohnte Immobilie kann unter Zwangsverwaltung geraten. Im Rahmen seines Hausstands unentbehrliche Räume sind ihm zu belassen. Frei werdende Räume kann der Zwangsverwalter, sofern praktikabel, vermieten. Der Schuldner muss fremde Personen als Mieter in seinem eigenen Haus dulden.

Folgen für Mieter und Pächter

Der Zwangsverwalter muss die Zwangsverwaltung ggü. den Mietern bzw. Pächtern anzeigen und Zahlungsverbote an entsprechende Drittschuldner beantragen, sodass sie die Miete bzw. Pacht künftig an ihn und nicht mehr an den Vermieter zahlen. Ein bisheriger Mietvertrag bzw. Pachtvertrag bleibt dabei bestehen. Der Zwangsverwalter tritt in die Rechte und Pflichten des Vertrags ein. Mietrückstände muss der Zwangsverwalter rückwirkend bis zu zwölf Monate eintreiben. Bis zu diesem Zeitraum erfasst sie die Zwangsverwaltung. Säumigen Mieter erklärt der Zwangsverwalter die Kündigung und erhebt ggf. Räumungsklage. Unentgeltliche Verträge muss er auflösen. Längeren Leerstand muss er durch baldiges Vermieten der Wohnung oder des Hauses vermeiden. Dabei kann er auch einen Makler zur Mietersuche beauftragen. Die Mietkaution verwaltet fortan der Zwangsverwalter. Er muss sie nach beendetem Mietverhältnis auch dann zurückzahlen, wenn der Schuldner ihm die Kaution nicht übergeben hat. Im Übrigen ist der Zwangsverwalter auch für die Nebenkostenabrechnung zuständig.

Auswirkung auf Wohnungseigentümer

Gerät eine Eigentumswohnung in Zwangsverwaltung, kontaktiert der Zwangsverwalter zunächst die WEG-Verwaltung. Der Verwalter ist verpflichtet, der Wohnungseigentümergemeinschaft geschuldete Beiträge zu leisten. Ist die Eigentumswohnung vermietet, kann er die Miete verwenden, um eventuelle Schulden des Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern wie insbesondere das Hausgeld zu begleichen. Steht die Eigentumswohnung leer, muss er sie vermieten. Auswirkungen hat die Zwangsverwaltung auch auf Eigentümerversammlung. Der Zwangsverwalter ist zu den Versammlungen der Wohnungseigentümer zu laden. Er hat dabei Stimmrecht und ist zur Anfechtung von Beschlüssen befugt. Auch im Übrigen darf der Zwangsverwalter die Rechte des Wohnungseigentümers wahrnehmen. So darf er etwa auch die Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentumsverwaltung einsehen.

Auswirkung anderer Verfahren auf die Zwangsverwaltung

Zwangsversteigerung während der Zwangsverwaltung

Die Zwangsversteigerung der Immobilie führt zur Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht. Die Aufhebung erfolgt dabei noch nicht mit dem Zuschlag an den Höchstbietenden. Der Aufhebungsbeschluss ergeht in der Regel erst nach erfolgter Abrechnung mit dem neuen Eigentümer.

Insolvenz und Zwangsverwaltung

Ein Insolvenzverfahren neben einer Zwangsverwaltung ist möglich. Sofern die Zwangsverwaltung wegen einer durch ein dingliches Recht gesicherten Forderung – z.B. einer Grundschuld oder Reallast –, oder anderen vorrangigen Forderung – z.B. Hausgeldanspruch, öffentliche Lasten – erfolgt, besteht für Gläubiger ein Absonderungsrecht in der Insolvenz. Dadurch erhalten sie die Miete bzw. Pacht auch bei späterer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Eine persönliche Forderung – z. B. ein nicht dinglich gesicherter Anspruch auf Rückzahlung von Kredit – ist hingegen nicht insolvenzfest, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens innerhalb eines Monats nach der Beschlagnahme im gestellt wird. Bei einer Privatinsolvenz sind es entsprechend sogar drei Monate. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Zwangsverwaltung nicht mehr möglich.

Der Insolvenzverwalter kann die vollständige oder teilweise Einstellung der Zwangsverwaltung beantragen, wenn ihre Fortsetzung eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Insolvenzmasse wesentlich erschwert. Nachteile, die dem betreibenden Gläubiger aus der Einstellung erwachsen, sind dann jedoch durch laufende Zahlungen aus der Insolvenzmasse auszugleichen.

Immobilienverkauf während der Zwangsverwaltung

Neben der Zwangsversteigerung der Immobilie wird auch versucht, diese durch freihändigen Verkauf zu Geld zu machen. Wird die zwangsverwaltete Immobilie im Wege verkauft, dann erhält der Käufer den Besitz nicht vom Schuldner, sondern vom Zwangsverwalter. Der Immobilienkaufvertrag ermöglicht das durch eine Abtretung an den Schuldner. Die Zwangsverwaltung endet, wenn alle Abrechnungen erfolgt sind.

Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung

Nach dem Verkauf erfolgt oft die uneingeschränkte Antragsrücknahme durch den Gläubiger. Diese führt zur Aufhebung und Beendigung der Zwangsverwaltung. Die Restmasse fällt an den Schuldner zurück. Das gilt auch, wenn er eine Abtretung der Überschüsse mit dem Schuldner vereinbart hat. Eine beschränkte Antragsrücknahme kann das verhindern, verlangt jedoch spezielle Kenntnisse bei der Umsetzung.

Alternativen zur Zwangsverwaltung

Kalte Zwangsverwaltung

Bei der kalten Zwangsverwaltung wird von den Regeln der gerichtlichen Zwangsverwaltung abgewichen, um Zeit und Kosten zu sparen. Grundlage ist eine Vereinbarung der Gläubiger mit dem Insolvenzverwalter. Die Vereinbarung kann differenziert auf Fragen der Verwaltung und Verwertung eingehen.

Außergerichtliche Institutsverwaltung

Eine Beteiligung an den Erträgen unter Verzicht auf die Zwangsverwaltung stellt auch die außergerichtliche Institutsverwaltung dar. Sie erfolgt häufiger durch eine Bank im Einvernehmen mit den Schuldnern von Darlehen. Grund ist, dass die den Darlehensverträgen zugrunde liegenden AGB regelmäßig die Abtretung von Miet- bzw. Pachteinnahmen vorsehen.

Kosten der Zwangsverwaltung

Gerichtskosten

Die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder über den Beitritt zum Verfahren kostet pauschal 100 Euro (Nr. 2220 KV GKG). Für jedes Jahr der Zwangsverwaltung ist zudem eine Verfahrensgebühr zu entrichten (Nr. 2221 KV GKG). Deren Berechnungsgrundlage ist die Summe der jährlichen Bruttoeinkünfte.

Zwangsverwalterkosten

Der Verwalter hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen. Außerdem kann er die von ihm zu zahlende Umsatzsteuer verlangen. Bei vermieteten oder verpachteten Grundstücken erhält der Verwalter 10 Prozent des für den Zeitraum der Verwaltung an Mieten oder Pachten eingezogenen Bruttobetrags inklusive der Nebenkosten. Andernfalls erhält er eine Vergütung auf Stundenbasis. Die Mindestvergütung bei Inbesitznahme durch den Zwangsverwalter beträgt 600 Euro. Ein als Zwangsverwalter tätiger Rechtsanwalt kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, wenn ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter die Tätigkeit einem Rechtsanwalt übertragen hätte.

Der Zwangsverwalter kann zudem von den Gläubigern einen Vorschuss verlangen, sofern die gegenwärtigen Einnahmen nicht dafür ausreichen. Vorschüsse können etwa für Reparaturkosten des Hausdachs oder eine vom Verwalter abzuschließende Gebäudeversicherung notwendig werden. Bei Nichtzahlung droht die Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht.

Rechtsanwaltskosten

Bei Hinzuziehen eines Rechtsanwalts entstehen für den Antragsteller zudem Anwaltsgebühren. Sie lassen sich bei entsprechender Anmeldung später gemeinsam mit dem Hauptanspruch geltend machen.

(GUE)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Zwangsverwaltung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.