251 Anwälte für Zwangsverwaltung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Hell LL.B.
Rechtsanwalt Christoph Hell LL.B.
Rechtsanwälte und Notare Funke - Werner - Harms - Hell, Schmachtendorfer Str. 106, 46147 Oberhausen 6635.3053283656 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christoph Hell LL.B. für Rechtsfragen rund um den Bereich Zwangsverwaltung
(14.07.2023) RA Hell bat um telefonischen Rückruf und nach ergänzender Erläuterung meines Anliegens um Übermittlung der …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Hölzlwimmer
Kanzlei Claudia Hölzlwimmer, Leopoldstraße 72, 80802 München 7118.5907576182 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Claudia Hölzlwimmer für Rechtsfragen rund um den Bereich Zwangsverwaltung
(01.11.2023) Sehr freundlich und kompetente Anwältin.
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Coerper
sehr gut
KEIL|SUCHER|COERPER, Flachsmarktstraße 9, 55116 Mainz 6806.3883714315 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Coerper ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Zwangsverwaltung
aus 33 Bewertungen Ich bin froh, dass ich diesen Termin ausgemacht habe. Eine Terminvergabe erfolgte sehr kurzfristig, Herr Coerper hat … (11.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
Kanzlei Sommerfeld, Bertha-von-Suttner-Allee 4, 21614 Buxtehude 6706.9643024701 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Sommerfeld unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Zwangsverwaltung
aus 16 Bewertungen Herr RA Sommerfeld hat mit scharf formulierten Schriftsätzen schon mehrfach und sehr erfolgreich geholfen, offene … (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Linda Siewertsen
Kanzlei Linda Siewertsen, Amtsweg 12, 25856 Hattstedt 6613.6401829171 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Frau Rechtsanwältin Linda Siewertsen - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Prox
Rechtsanwalt Ulrich Prox
Kanzlei Prox, Pleidelsheimer Straße 11, 74321 Bietigheim-Bissingen 6919.2154182209 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Prox - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
(01.12.2023) nur zum weiter Weiterempfehlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Nicola Zell
Rechtsanwaltskanzlei und Steuerbüro Nicola Zell, Gottlieb-Daimler-Str. 17, 50226 Frechen 6667.3104080089 km
Fachanwältin Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Zwangsverwaltung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Nicola Zell
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Pernet
Rechtsanwalt Jürgen Pernet
Kanzlei Jürgen Pernet, Fürther Straße 98-100, 90429 Nürnberg 7009.8128311219 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Jürgen Pernet - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
(26.01.2023) Top Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin A. Banu Tanverdi LL.M.
Anwaltskanzlei Tanverdi, Yeni Yol Cad., 3, 34398, Istanbul, Türkei 8686.0599794413 km
Arbeitsrecht • Patentrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin A. Banu Tanverdi LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
(26.11.2023) Die anwaltin hat schnell reagiert für weitere habe ich geschrieben das mich melde
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Erlach
Kanzlei Olaf Erlach, Friedrich-Engels-Str. 18, 03238 Finsterwalde 7044.1196760378 km
Sozialrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Erlach - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
(10.08.2023) Wir hatten keine Absprache. Inkasso hat sich bei mir verabschiedet.
Profil-Bild Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
sehr gut
Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
BIEBINGER - Wirtschaftskanzlei, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim 6849.8132077175 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
aus 33 Bewertungen Sehr angenehmer Mensch, Zuhörer mit der tatsächlichen von Ihm auf seiner Website beworbenen Fachkompetenz. Sehr weiter … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Volker Gensch
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar a.D. Volker Gensch
GENSCH - Anwaltsbüro für niederländisches Recht., Gronausestraat 1008, Enschede 7534, Niederlande 6609.7262698871 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Zwangsverwaltung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Volker Gensch gerne zur Verfügung
aus 52 Bewertungen gute schnelle Beratung (17.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Filip Wawryk
sehr gut
Rechtsanwalt Filip Wawryk
fiwa Rechtsanwaltskanzlei, Dudenstraße 46, 68167 Mannheim 6848.7358802908 km
Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Opferhilfe • Versicherungsrecht • eBay & Recht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Zwangsverwaltung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Filip Wawryk
aus 43 Bewertungen Ich bin mit Herrn Wawryk sehr zufrieden! Er hat mir geholfen, den Unterhalt für meine Kinder erfolgreich zu … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fetsch
Rechtsanwalt Thomas Fetsch
Thomas Fetsch Rechtsanwalt, Sophienstr. 17, 68165 Mannheim 6848.1088276473 km
Schnelligkeit, Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit sind mir wichtig!
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Fetsch ist Ihr Ansprechpartner für Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Westhaus
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Westhaus
Kanzlei Gabriele Westhaus, Jahnstr. 29, 82319 Starnberg 7112.4059054941 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Zwangsverwaltung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Gabriele Westhaus
aus 36 Bewertungen Die Anwältin hat mir sofort mitgeteilt, dass sie für mein Anliegen nicht kompetent ist und mich umgehend an die … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Siegmund
Rechtsanwalt Jörg Siegmund
Siegmund & Engelke Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Zellescher Weg 3, 01069 Dresden 7081.0366465453 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Zwangsverwaltung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Siegmund gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ehrmann
Rechtsanwalt Markus Ehrmann
Rechtsanwälte Gerhard Ehrmann & Markus Ehrmann, Christian-Bürkert-Str. 4, 74653 Ingelfingen 6931.7103756854 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Markus Ehrmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
aus 7 Bewertungen Hallo Herr ehrmann Hit ist Frau stankovic Hab sie vergessen zu fragen was ist mit den Schönheitsreparaturen was auf … (17.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrice Wahlenmaier-Lang
Rechtsanwältin Beatrice Wahlenmaier-Lang
TREWIUS Rechtsanwälte, Ulmer Str. 127, 73054 Eislingen/Fils 6970.439628514 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Frau Rechtsanwältin Beatrice Wahlenmaier-Lang ist Ihr Ansprechpartner für Zwangsverwaltung
(19.03.2023) Der Termin bei Frau Wahlenmaier-Lang kam sehr schnell zustande. Der Ersttermin war sehr umfangreich und voller …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Berg M.E.E.A.
Kanzlei Alexander Berg, Wilhelmstr. 14, 74072 Heilbronn 6913.485197939 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Berg M.E.E.A. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ulrich Prutsch
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Prutsch
Anwaltskanzlei Dr. Prutsch & Schmidt, Aachener Str. 370, 50933 Köln 6671.6402104452 km
Erbrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Prutsch vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Zwangsverwaltung
aus 6 Bewertungen Sehr zu empfehlen, wenn man auf der Suche nach einer guten Rechtsberatung ist. Dr. Prutsch antwortet zeitnah auf die … (15.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Murat Aydin
sehr gut
Kirch & Aydin, Barlstraße 12, 56856 Zell (Mosel) 6735.8156793023 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Murat Aydin gerne zur Verfügung
aus 42 Bewertungen Sehr freundlich und hilfsbereit top Leistung ich kann weiter empfehlen (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klein
Rechtsanwalt Christoph Klein
Rechtsanwälte nb Neuburg, Ingolstädter Str. 22, 86633 Neuburg an der Donau 7059.2364346741 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Sozialrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Klein bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung
aus 9 Bewertungen Vom ersten Gespräch bis zum Gerichtstermin wurde ich sachlich und professionell von der Kanzlei vertreten und … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schubert
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Schubert
Biesdorf, Kram & Partner, Eurener Str. 33, 54294 Trier 6716.1817894139 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stefan Schubert für Rechtsfragen rund um den Bereich Zwangsverwaltung
aus 70 Bewertungen Top Beratung (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. György Arányi
sehr gut
Kanzlei Dr. Arányi, Budapest, Stollár Béla u., 4, 1055, Ungarn 7619.9772054449 km
Erbrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. György Arányi ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Zwangsverwaltung
aus 19 Bewertungen Gute Beratung und Professionelle Abwicklung meines Anliegens , Sehr zu empfehlen ! (19.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zwangsverwaltung

Fragen und Antworten

  • Zwangsverwaltung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zwangsverwaltung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zwangsverwaltung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zwangsverwaltung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zwangsverwaltung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Zwangsverwaltung ist eine Art der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen. Sie ist nur wegen Geldforderungen möglich. Sie kann sich auf ein Grundstück insgesamt aber auch nur auf Bruchteile davon beziehen. So etwa bei Miteigentum an einem Grundstück. Ebenso unter Zwangsverwaltung geraten kann eine Eigentumswohnung als Sondereigentum. Außerdem möglich ist die Zwangsverwaltung grundstücksgleicher Rechte, wie sie z. B. ein Erbbaurecht oder ein Nießbrauch darstellen. Dagegen ist keine Zwangsverwaltung bei Objekten einer Gesamthandsgemeinschaft und damit etwa nicht von Immobilien einer Erbengemeinschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) möglich.

Außer durch Zwangsverwaltung kann ein Gläubiger auch durch Zwangsversteigerung in unbewegliches Vermögen vollstrecken. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sind dabei zeitgleich möglich. Sie erfolgen jedoch in getrennten Verfahren. Die Zwangsverwaltung kann aber bei der Vorbereitung einer Zwangsversteigerung helfen. In dieser Beziehung kann ein Gutachter ein unter Zwangsverwaltung stehendes Grundstück leichter betreten, damit er dessen Verkehrswert ermittelt. Denn über den Zutritt aufs Grundstück entscheidet anstelle des Eigentümers nun der Zwangsverwalter.

Dritte Möglichkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen ist bei Beträgen über 750 Euro die zwangsweise Eintragung einer Sicherungshypothek. Diese deshalb auch als Zwangshypothek bezeichnete Hypothek sichert einem Gläubiger dabei nur den Rang seiner Forderung. Geld erhält er nicht. Zu diesem Zweck von ihm vorgenommene Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung erfolgen dann allerdings im durch die Sicherungshypothek gesicherten Rang. Bei einer zuvor eingetragenen Vormerkung kann die durch sie begünstigte Person allerdings die Löschung der Hypothek verlangen.

Gesetzliche Grundlagen der Zwangsverwaltung

Die gesetzliche Grundlage der Zwangsverwaltung ist die Zivilprozessordnung (ZPO). § 869 ZPO gemäß erfolgt die besondere Regelung durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). In Ergänzung zu ZPO und ZVG bestimmt die Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) die Aufgaben des Zwangsverwalters.

Voraussetzungen der Zwangsverwaltung

Die Zwangsvollstreckung erfolgt auf Antrag eines Gläubigers. Sie setzt die Zustellung eines mit Klausel versehenen vollstreckbaren Titels an den Schuldner voraus. Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteil, Beschluss, Kostenfestsetzungsbeschluss, Prozessvergleich, vollstreckbare Urkunde, Schiedsspruch, Anwaltsvergleich und Europäischer Zahlungsbefehl. Das zuständige Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück oder die Eigentumswohnung liegt, erlässt als Vollstreckungsgericht ein dort tätiger Rechtspfleger einen Anordnungsbeschluss. Die Anordnung der Zwangsverwaltung wird daraufhin im Grundbuch vermerkt. Die Eintragung des Zwangsverwaltungsvermerks stellt gleichzeitig die Beschlagnahme dar.

Ablauf der Zwangsverwaltung

Zudem bestellt das Gericht mit dem Anordnungsbeschluss einen Zwangsverwalter. Damit der Zwangsverwalter an seiner Stelle agieren kann, erhält er eine sogenannte Bestallungsurkunde. Diese dient ihm als Ausweis im Rechtsverkehr gegenüber Dritten wie etwa Mietern, Behörden, Versicherungen oder Versorgungsunternehmen. Der Zwangsverwalter ist jedoch kein Beamter oder Amtsträger. Er unterliegt daher nicht der Amtshaftung, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat.

Im nächsten Schritt nimmt der Zwangsverwalter die Immobilie in Besitz. Das kann auf verschiedene Weise erfolgen. Selten erfolgt die Übergabe direkt durch das Gericht. Stattdessen ermächtigt es den Zwangsverwalter regelmäßig selbst zur Inbesitznahme. Insbesondere bei zu erwartendem Widerstand kann der Zwangsverwalter sich von einem Gerichtsvollzieher bei der Inbesitznahme helfen lassen.

Dem Zwangsverwalter sind vom Eigentümer alle Schlüssel und für das Grundstück relevante Urkunden wie Mietverträge, Versicherungspolicen oder Grundsteuerbescheide zu übergeben. Herauszugeben ist bei vermieteten Objekten auch eine Mietkaution. Der Eigentümer muss dem Zwangsverwalter zudem Auskunft auf seine Fragen geben.

Kosten, die durch fehlende Mitwirkung des Eigentümers entstehen, gehen als Teil der Zwangsverwaltungsmasse am Ende zu seinen Lasten. Der Zwangsverwalter muss über die Inbesitznahme einen Bericht erstellen. Diesen auch als Inbesitznahmeprotokoll bezeichneten Inbesitznahmebericht muss er anschließend innerhalb von drei bis vier Wochen nach der Beschlagnahme dem Gericht übergeben.

Folgen der Zwangsverwaltung

Der Zwangsverwalter verwaltet fortan die Immobilie treuhänderisch. Die Rechte des Eigentümers sind entsprechend beschnitten. Im Rahmen seiner Aufgaben schließt der Zwangsverwalter nun beispielsweise Mietverträge oder Versicherungsverträge ab oder erklärt deren Kündigung.

Der Gläubiger erhält im Wege der Zwangsverwaltung die Erträge – rechtlich die sog. Nutzungen – des Grundstücks. Zumeist sind das Miete oder Pacht. Denkbar sind aber auch Erträge, die sich aus dem Verkauf von Rohstoffen bzw. von Nutzpflanzen ergeben. Gegebenenfalls steht dem Gläubiger aber auch die Leistung einer Versicherung zu, die sich nach einem Brandschaden ergibt.

Lässt eine Immobilie keine oder nur geringe Erträge erwarten, macht die Zwangsverwaltung wenig Sinn. In diesem Fall ist die Zwangsversteigerung, bei der die Verwertung der Immobilie durch Versteigerung erfolgt, sinnvoller. In der Praxis erfolgt die Zwangsverwaltung daher nur bei Ertragsimmobilien. Beispiele dafür sind ein Mietshaus, eine Lagerhalle, ein Hotel oder ein landwirtschaftlicher Betrieb, wobei im letzteren Fall häufig der Schuldner als Verwalter bestellt wird. Kurz gesagt, erfasst die Zwangsverwaltung den Ertragswert die Zwangsversteigerung erfasst dagegen den Verkehrswert.

In der Praxis erfolgen Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung häufig parallel. Ein Gläubiger kann dadurch bereits Erträge zur Tilgung von Schulden in der Zeit bis zum bis dato noch ungewissen Ausgang und Erlös der Zwangsversteigerung erhalten.

Aufgaben des Zwangsverwalters

Die Aufgaben des Zwangsverwalters regelt § 152 ZVG. Für darüber hinausgehende Aufgaben benötigt er die gerichtliche Zustimmung.

Sicherstellen einer angemessenen Versicherung ggf. durch Abschluss eines Versicherungsvertrags

Der Zwangsverwalter muss unverzüglich klären, ob das Objekt ausreichend versichert ist. Die Versicherungsleistung muss dem Wert entsprechen. Ansonsten haftet der Verwalter für Deckungslücken, die der oder die Gläubiger gegen ihn und seine berufliche Haftpflicht als Schadenersatz geltend machen können. Gegen den Zwangsverwalter gerichtete Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren.

Bewirtschaftung der Immobilie

Der Zwangsverwalter muss das Grundstück bewirtschaften und in seinem Bestand erhalten. Die bisherige Nutzung kann er nicht einfach ändern. Der Zwangsverwalter muss dem Amtsgericht regelmäßig Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen.

Teilungsplan und Ausschütten der Überschüsse

Nach der Mitteilung des Zwangsverwalters über die finanzielle Situation der Immobilie erstellt das Vollstreckungsgericht bei zu erwartenden Überschüssen einen Teilungsplan. Zur Aufstellung des Teilungsplans beraumt es einen nicht öffentlichen Termin, zu dem es Gläubiger, Schuldner und Zwangsverwalter lädt. Gegen den Teilungsplan ist Widerspruch und Widerspruchsklage möglich. Bei Verfahrensfehlern ist die sofortige Beschwerde statthaft.

Im weiteren Verlauf sind Zahlungen aus der Zwangsverwaltungsmasse an den oder die Gläubiger nur noch aufgrund des Teilungsplans zulässig. Ausgenommen vom Teilungsplan sind Ausgaben für die Verwaltung sowie die Kosten des Verfahrens. Im Übrigen werden die Überschüsse gemäß Teilungsplan auf die Ansprüche verteilt. Die nachträgliche Anmeldung von nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechten ist möglich. Lehnt das Gericht den Antrag ab, muss der Betroffene Klage auf Planänderung erheben.

Situationen in der Zwangsverwaltung

Vom Schuldner bewohntes Eigenheim

Auch eine vom Schuldner selbst bewohnte Immobilie kann unter Zwangsverwaltung geraten. Im Rahmen seines Hausstands unentbehrliche Räume sind ihm zu belassen. Frei werdende Räume kann der Zwangsverwalter, sofern praktikabel, vermieten. Der Schuldner muss fremde Personen als Mieter in seinem eigenen Haus dulden.

Folgen für Mieter und Pächter

Der Zwangsverwalter muss die Zwangsverwaltung ggü. den Mietern bzw. Pächtern anzeigen und Zahlungsverbote an entsprechende Drittschuldner beantragen, sodass sie die Miete bzw. Pacht künftig an ihn und nicht mehr an den Vermieter zahlen. Ein bisheriger Mietvertrag bzw. Pachtvertrag bleibt dabei bestehen. Der Zwangsverwalter tritt in die Rechte und Pflichten des Vertrags ein. Mietrückstände muss der Zwangsverwalter rückwirkend bis zu zwölf Monate eintreiben. Bis zu diesem Zeitraum erfasst sie die Zwangsverwaltung. Säumigen Mieter erklärt der Zwangsverwalter die Kündigung und erhebt ggf. Räumungsklage. Unentgeltliche Verträge muss er auflösen. Längeren Leerstand muss er durch baldiges Vermieten der Wohnung oder des Hauses vermeiden. Dabei kann er auch einen Makler zur Mietersuche beauftragen. Die Mietkaution verwaltet fortan der Zwangsverwalter. Er muss sie nach beendetem Mietverhältnis auch dann zurückzahlen, wenn der Schuldner ihm die Kaution nicht übergeben hat. Im Übrigen ist der Zwangsverwalter auch für die Nebenkostenabrechnung zuständig.

Auswirkung auf Wohnungseigentümer

Gerät eine Eigentumswohnung in Zwangsverwaltung, kontaktiert der Zwangsverwalter zunächst die WEG-Verwaltung. Der Verwalter ist verpflichtet, der Wohnungseigentümergemeinschaft geschuldete Beiträge zu leisten. Ist die Eigentumswohnung vermietet, kann er die Miete verwenden, um eventuelle Schulden des Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern wie insbesondere das Hausgeld zu begleichen. Steht die Eigentumswohnung leer, muss er sie vermieten. Auswirkungen hat die Zwangsverwaltung auch auf Eigentümerversammlung. Der Zwangsverwalter ist zu den Versammlungen der Wohnungseigentümer zu laden. Er hat dabei Stimmrecht und ist zur Anfechtung von Beschlüssen befugt. Auch im Übrigen darf der Zwangsverwalter die Rechte des Wohnungseigentümers wahrnehmen. So darf er etwa auch die Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentumsverwaltung einsehen.

Auswirkung anderer Verfahren auf die Zwangsverwaltung

Zwangsversteigerung während der Zwangsverwaltung

Die Zwangsversteigerung der Immobilie führt zur Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht. Die Aufhebung erfolgt dabei noch nicht mit dem Zuschlag an den Höchstbietenden. Der Aufhebungsbeschluss ergeht in der Regel erst nach erfolgter Abrechnung mit dem neuen Eigentümer.

Insolvenz und Zwangsverwaltung

Ein Insolvenzverfahren neben einer Zwangsverwaltung ist möglich. Sofern die Zwangsverwaltung wegen einer durch ein dingliches Recht gesicherten Forderung – z.B. einer Grundschuld oder Reallast –, oder anderen vorrangigen Forderung – z.B. Hausgeldanspruch, öffentliche Lasten – erfolgt, besteht für Gläubiger ein Absonderungsrecht in der Insolvenz. Dadurch erhalten sie die Miete bzw. Pacht auch bei späterer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Eine persönliche Forderung – z. B. ein nicht dinglich gesicherter Anspruch auf Rückzahlung von Kredit – ist hingegen nicht insolvenzfest, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens innerhalb eines Monats nach der Beschlagnahme im gestellt wird. Bei einer Privatinsolvenz sind es entsprechend sogar drei Monate. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Zwangsverwaltung nicht mehr möglich.

Der Insolvenzverwalter kann die vollständige oder teilweise Einstellung der Zwangsverwaltung beantragen, wenn ihre Fortsetzung eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Insolvenzmasse wesentlich erschwert. Nachteile, die dem betreibenden Gläubiger aus der Einstellung erwachsen, sind dann jedoch durch laufende Zahlungen aus der Insolvenzmasse auszugleichen.

Immobilienverkauf während der Zwangsverwaltung

Neben der Zwangsversteigerung der Immobilie wird auch versucht, diese durch freihändigen Verkauf zu Geld zu machen. Wird die zwangsverwaltete Immobilie im Wege verkauft, dann erhält der Käufer den Besitz nicht vom Schuldner, sondern vom Zwangsverwalter. Der Immobilienkaufvertrag ermöglicht das durch eine Abtretung an den Schuldner. Die Zwangsverwaltung endet, wenn alle Abrechnungen erfolgt sind.

Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung

Nach dem Verkauf erfolgt oft die uneingeschränkte Antragsrücknahme durch den Gläubiger. Diese führt zur Aufhebung und Beendigung der Zwangsverwaltung. Die Restmasse fällt an den Schuldner zurück. Das gilt auch, wenn er eine Abtretung der Überschüsse mit dem Schuldner vereinbart hat. Eine beschränkte Antragsrücknahme kann das verhindern, verlangt jedoch spezielle Kenntnisse bei der Umsetzung.

Alternativen zur Zwangsverwaltung

Kalte Zwangsverwaltung

Bei der kalten Zwangsverwaltung wird von den Regeln der gerichtlichen Zwangsverwaltung abgewichen, um Zeit und Kosten zu sparen. Grundlage ist eine Vereinbarung der Gläubiger mit dem Insolvenzverwalter. Die Vereinbarung kann differenziert auf Fragen der Verwaltung und Verwertung eingehen.

Außergerichtliche Institutsverwaltung

Eine Beteiligung an den Erträgen unter Verzicht auf die Zwangsverwaltung stellt auch die außergerichtliche Institutsverwaltung dar. Sie erfolgt häufiger durch eine Bank im Einvernehmen mit den Schuldnern von Darlehen. Grund ist, dass die den Darlehensverträgen zugrunde liegenden AGB regelmäßig die Abtretung von Miet- bzw. Pachteinnahmen vorsehen.

Kosten der Zwangsverwaltung

Gerichtskosten

Die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder über den Beitritt zum Verfahren kostet pauschal 100 Euro (Nr. 2220 KV GKG). Für jedes Jahr der Zwangsverwaltung ist zudem eine Verfahrensgebühr zu entrichten (Nr. 2221 KV GKG). Deren Berechnungsgrundlage ist die Summe der jährlichen Bruttoeinkünfte.

Zwangsverwalterkosten

Der Verwalter hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen. Außerdem kann er die von ihm zu zahlende Umsatzsteuer verlangen. Bei vermieteten oder verpachteten Grundstücken erhält der Verwalter 10 Prozent des für den Zeitraum der Verwaltung an Mieten oder Pachten eingezogenen Bruttobetrags inklusive der Nebenkosten. Andernfalls erhält er eine Vergütung auf Stundenbasis. Die Mindestvergütung bei Inbesitznahme durch den Zwangsverwalter beträgt 600 Euro. Ein als Zwangsverwalter tätiger Rechtsanwalt kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, wenn ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter die Tätigkeit einem Rechtsanwalt übertragen hätte.

Der Zwangsverwalter kann zudem von den Gläubigern einen Vorschuss verlangen, sofern die gegenwärtigen Einnahmen nicht dafür ausreichen. Vorschüsse können etwa für Reparaturkosten des Hausdachs oder eine vom Verwalter abzuschließende Gebäudeversicherung notwendig werden. Bei Nichtzahlung droht die Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht.

Rechtsanwaltskosten

Bei Hinzuziehen eines Rechtsanwalts entstehen für den Antragsteller zudem Anwaltsgebühren. Sie lassen sich bei entsprechender Anmeldung später gemeinsam mit dem Hauptanspruch geltend machen.

(GUE)

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